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Steuerberater - Kusel

Weichen vor Wechsel stellen

Zum Jahresende sollten Verbraucher den Blick auf Steuern richten

Weichen vor Wechsel stellen

Steuerzahler können bis Jahresende Geld sparen – wenn sie aktiv werden.

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Werbungskosten, Handwerkerleistungen, reduzierte Mehrwertsteuer oder die Riester-Rente: Mit einigen Weichenstellungen vor dem Jahreswechsel können Verbraucher noch Geld sparen.

Investitionen

Wer bestimmte Ausgaben noch in das laufende Jahr vorzieht, kann Steuernsparen. So lohnt es sich mitunter, Werbungskosten für beruflich bedingte Ausgaben noch in diesem Jahr zu bündeln, sofern sie die Grenze des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1000 Euro überschreiten. Was in einem Kalenderjahr darüber hinausgeht, lässt sich steuerlich geltend machen. Dazu könnte beispielsweise die Rechnung für eine Weiterbildung im nächsten Jahr schon 2020 beglichen werden. Auch kann es sich lohnen, noch vor Jahreswechsel von einem Fachbetrieb etwas in Haus und Garten erledigen zu lassen: Bis zu 6000 Euro für Arbeitsstunden und Anfahrt kann ein Haushalt im Jahr geltend machen. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent.

Krankheitskosten

Bis zu einer individuellen Grenze der „zumutbaren Belastungen“, die je nach Familienstand und -größe variieren, muss jeder die Kosten selbst tragen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Wird die Grenze aber überschritten, kann sich dies steuerlich bemerkbar machen. So kann es sich lohnen, das Implantat oder die neue Brille noch im alten Jahr zu bezahlen, wenn so die individuelle Grenze überschritten wird. Berechnen lässt sich die eigene „zumutbare Belastung“ mit einem Rechner auf der Internetseite der Bayerischen Finanzverwaltung, wie der Steuerzahlerbund rät.

Kfz-Steuer

Ab 2021 hängt die Kfz-Steuer stärker vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs ab. Dadurch steigt bei einigen Fahrzeugmodellen die Kfz-Steuer etwas an. Die Änderung bezieht sich auf Autos, die ab dem 1. Januar erstmalig zugelassen werden. Wer sich noch die alte Berechnungsmethode sichern möchte, sollte laut Steuerzahlerbund ein Neufahrzeug noch in diesem Jahr zulassen.

Altersvorsorge

Riester-Sparer sollten noch vor Jahresende prüfen, ob sie die Mindestbeiträge zahlen – das sind vier Prozent ihres Bruttoeinkommens im Vorjahr. Ist dies nicht mehr der Fall, weil sich zum Beispiel das Einkommen geändert hat, werden die staatlichen Zulagen gekürzt. Bis zum Jahresende können Sparer noch nachzahlen. Der Maximalbetrag, bis zu dem es staatliche Förderung gibt, liegt bei jährlich 2100 Euro. Die Zulagen können noch zwei Jahre im Nachhinein beantragt werden.

Gehaltsverhandlung

Statt einer Gehaltserhöhung ist vielleicht auch ein Lohn-Extra wie ein Jobticket möglich. Das Jobticket bleibt seit Anfang 2019 steuerfrei, auf ein Gehaltsplus fallen dagegen Steuern und Sozialversicherung an.

Mehrwertsteuer

Die Bundesregierung hat zur Stützung der Wirtschaft in der Corona-Krise die Mehrwertsteuer vorübergehend von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Der ermäßigte Satz liegt bei fünf statt sieben Prozent. Die Absenkung ist bis zum Jahresende befristet. Wer also größere Anschaffungen plant, sollte diese laut Steuerzahlerbund gegebenenfalls noch in diesem Jahr tätigen. dpa