Mit einem großen Einfühlvermögen und einem umfangreichen Fachwissen steht das Bestattungshaus Allmang & Niebergall den Hinterbliebenen in ihren schwersten Stunden mit Rat und Tat bei. „Es ist für diesen Personenkreis wichtig, einen kompetenten Ansprechpartner zu haben, der sich in den ersten Stunden um die Formalitäten beim Standesamt und der Friedhofsverwaltung kümmert“, sagt Markus Niebergall.


„Wir sind für alle Bestattungsformen offen und haben uns intensiv mit dem neuen Bestattungsrecht befasst. Deshalb können wir auch die nun zugelassenen Formen einer Bestattung vollziehen“, sagt der Dienstleister weiter. Groß ist die Auswahl an Särgen und Urnenhüllen, so dass eigentlich jeder Wunsch erfüllt werden kann. „Es ist unser Ziel, Menschen in dieser schwierigen Zeit zu helfen und ihnen die Stunden zu erleichtern“, erklärt der Geschäftsführer. Das Wirken des Bestattungshauses in Lauterecken geht über diese Leistungen hinaus. Es verfügt über beste Beziehungen zu Blumenhäuser, welche die Leichenhallen ausschmücken oder Blumen auf den Sarg aufbringen. Kontakte bestehen zu Klangkörper für die musikalische Umrahmung der Trauerfeier und auch zu freien Rednerinnen und Redner für die Beisetzung. Die Bestattungsvorsorge ist schon längere Zeit ein Thema bei Allmang & Niebergall. Durch die geänderte Bestattungsformen müssen diese Festlegungen überdacht werden oder neue Erklärungen abgegeben werden. Geschäftsführer Markus Niebergall und sein fachlich qualifiziertes Team ist dafür der richtige Ansprechpartner.
„Mit der Bestattungsvorsorge nehmen die Verstorbene eine große Last von den Schultern der Hinterbliebenen. Denn sie regeln darin viele Details nach ihrem Ableben“, so der Fachmann. osw
Sich selbst und die Angehörigen entlasten
Drei Gründe sprechen für eine frühzeitig umgesetzte Bestattungsvorsorge
Die eigene Bestattung ist ein Thema, das viele Menschen lieber ausblenden - dabei kann eine gut durchdachte und rechtzeitig umgesetzte Bestattungsvorsorge eine große Erleichterung bedeuten. Drei Gründe sprechen im Wesentlichen für einen frühzeitigen Abschluss: Erstens können die Kosten für eine Bestattung je nach Art und Umfang stark variieren, eine Vorsorgeplanung sorgt hier für Kalkulationssicherheit. Zweitens können diejenigen, die rechtzeitig ihre persönlichen Wünsche für die eigene Bestattung festlegen, sicherstellen, dass sie auch wirklich umgesetzt werden.
Der dritte und wohl wichtigste Punkt: Mit einer Bestattungsvorsorge entlastet man seine Angehörigen von Entscheidungen und finanziellen Belastungen in einer emotional schwierigen Zeit.
Vorsorge ist umso wichtiger, wenn man sich für eine besondere Form des Gedenkens entscheidet, etwa einen Erinnerungsdiamanten. Bereits zu Lebzeiten kann man Größe, Anzahl und den passenden Schliff auswählen, die Angehörigen erhalten nach dem Tod den oder die Diamanten. Das Verfahren zur Umwandlung von Kremationsasche oder von Haaren in einen Erinnerungsdiamanten wurde von der Firma Algordanza in der Schweiz entwickelt. Im Rahmen der Vorsorgegarantie kann man durch einen Vertrag mit einem rechtlich selbstständigen Partnerunternehmen festlegen, welche und wie viele Diamanten aus der Asche oder den Haaren transformiert werden sollen. Bei der Finanzierung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtsumme möglich, der Rest wird nach Erstellung des Diamanten fällig. Wer seine Angehörigen komplett entlasten möchte, zahlt bei Vertragsabschluss den Gesamtbetrag auf ein unabhängig verwaltetes Konto ein.
Legt man statt dem Abschluss einer Bestattungsvorsorge Geld auf dem Sparbuch zurück, so haben die Angehörigen darauf nicht automatisch Anspruch, denn die Summe wurde nicht „zweckgebunden“ angelegt. Ein weiterer Vorzug der Bestattungsvorsorge gegenüber dem Sparbuch: Sie gehört zum Schonvermögen und muss nicht für andere Zwecke angetastet werden, denn sie dient nur der Finanzierung der Bestattungskosten. Die im Rahmen der Bestattungsvorsorge unterzeichnete Willenserklärung sollte man in seine Dokumentenmappe legen – wo sich auch Geburts- und Heiratsurkunden befinden. Denn dies sind die ersten Dokumente, die ein Bestatter im Sterbefall benötigt. Den eigenen Bestattungswunsch im Testament zu verfügen, reicht nicht aus. djd