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Seit 11. Januar gelten neue Coronaschutz-Regeln bei Bestattungen
Als ob der Abschied von einem geliebten Menschen nicht schon schlimm genug wäre: Die Virus-Pandemie erschwert auch die so wichtige Trauerarbeit noch zusätzlich. Eine bedrückende Situation für alle Beteiligten. Seit geraumer Weile schon müssen Hinterbliebene mit Abstand statt mit hilfreicher Nähe trauern.
Mit Abstand und mit Maske: So sehen es die mit Wirkung vom 11. Januar in Rheinland-Pfalz geltenden Bestimmungen der Coronaschutz-Verordnung weiterhin vor. Demnach dürfen bei Trauerfeiern und Bestattungen neben verbliebenen Ehe- oder Lebenspartnern nur Familienangehörige bis zum zweiten Grad sowie deren Partner teilnehmen. Zudem sind Trauergäste aus nur einem weiteren Hausstand zugelassen. Weitere Trauergäste dürfen insoweit dabei sein, als dass für jeden genügend Raum ist: Zehn Quadratmeter pro Person müssten es schon sein, damit Abstände zu wahren sind – so schreibt es die Verordnung vor. In der Aussegnungshalle sind die Kapazitätenda schnell erschöpft.
Lässt sich das überhaupt bewerkstelligen? In der Praxis finden die Bestatter Mittel und Wege, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, dabei aber auch die Wünsche ihrer Kunden zu berücksichtigen. Das kann leicht zum Spagat geraten. „20 Leute in der Halle dürfen ja möglich sein. Ich lege auch selbst Listen aus, damit nachzuverfolgen ist, wer da war“, sagt Bestattungsunternehmer Daniel Keil.
Der Bestatter aus St. Julian hat früh selbst die Initiative ergriffen, rückt etwa die Stühle weiter auseinander, stellt Desinfekionsmittelspender auf, platziert auch Schilder, bittet darum, beim Ausdruck der Anteilnahme auf Umarmung und Händedruck zu verzichten, auch wenn das schwerfällt.
Letztlich funktioniere all das auch – allerdings vor allem dank der Rücksichtnahme, des Pflichtbewusstseins und des Verständnisses, den Trauernde und Gäste auf brächten. „Ich habe schließlich kein Hausrecht, ich habe keine Befugnisse – da ist das Ordnungsamt zuständig“, stellt Keil klar, dass es nicht die Aufgabe der Bestatter sein könne, auf Kosten trauernder Menschen als Gesetzeshüter zu agieren. cha.