Anzeigensonderveröffentlichung
Pflege Kompass

Auch praktische Tipps

Ökumenische Sozialstation Otterberg mit Beratungsangebot in Weilerbach

Auch praktische Tipps

In der Verwaltung: Verbandsbürgermeisterin Anja Pfeiffer (von links) hat für die ÖSS-Berater David Blanchard und Simone Mang einen Raum zur Verfügung gestellt.

##mainParagraph##

Seit Anfang November bietet die Ökumenische Sozialstation Otterberg (ÖSS) zweimal im Monat in der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach Beratungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte an.

„Was muss ich tun, damit ich Pflegegeld bekomme?“ oder „Wo gibt es einen Antrag?“ waren Fragen, die Simone Mang und David Blanchard häufig gestellt wurden. Die beiden Mitarbeiter der Ökumenischen Sozialstation Otterberg – sie von der Pflegedienstleitung, er Altenpfleger – führen unter anderem Besuche bei Pflegegeldempfängern oder Schulungen für pflegende Angehörige durch.

Dabei fiel ihnen der hohe Informationsbedarf in allen Themenbereichen rund um Pflege auf. „Unsere Hauptmotivation ist es, schon im Vorfeld Aufklärung zu bieten“, erläutert Blanchard den Grund dafür, dieses niederschwellige Angebot zu unterbreiten. Es kann auch in Anspruch genommen werden, wenn das Thema Pflegebedürftigkeit noch nicht aktuell ist. Denn nach den Erfahrungen von Mang und Blanchard empfinden viele Ratsuchende ein Gespräch in einer Pflegeeinrichtung oder bei einem Pflegestützpunkt als verfrüht.Die beiden ÖSS-Mitarbeiter sehen ihr Angebot als Ergänzung zu dem des Pflegestützpunktes in unmittelbarer Umgebung an, zumal sie auch konkrete praktische Fragen, etwa zu Mobilisation, Lagerungstechniken oder dem Umgang Hilfsmitteln, beantworten.

Dass ihre Beratungen bislang noch nicht gefragt waren, sehen sie in der Pandemie begründet. Dennoch soll es weiterhin bestehen und in Zukunft auch in anderen Verbandsgemeinden des Landkreises eingeführt werden. lmo

INFO

— Beratungen der Ökumenischen Sozialstation Otterberg in der Verbandsgemeindeverwaltung Weilerbach, Rummelstraße 15, am ersten Montag zwischen 13 und 18 Uhr und am dritten Mittwoch des Monats von 7 bis 12 Uhr

— Telefonische Terminvereinbarung unter 06301 793311 oder 0174 7397507

Neue gesetzliche Rahmenbedingungen zur Unterstützung in der Pandemie

Begutachtungen und Pflegeschulungen auch online oder per Telefonmöglich – Höhere Pauschale für Pflegehilfsmittel

Das Coronavirus stellt die Risikogruppe der Pflegebedürftigen vor große Herausforderungen – und mit ihnen auch pflegende Angehörige und professionell Pflegende. Das Portal pflege.de gibt Antworten auf Fragen, die rund um das Thema Coronavirus im Pflege-Alltag entstehen und fasst Corona-Regelungen zusammen, die sich auf die Pflege auswirken.

Die Experten informieren darüber, dass das auf Corona abgestimmte Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) gesetzliche Änderungen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige mit sich bringt. Es ist im Oktober 2020 in Kraft treten.

Geändert hat sich beispielsweise, dass seit November wegen der Infektionsgefahr die Pflegegrad-Begutachtungen bis zum 31. März 2021 ohne Untersuchung des Versicherten in seinem Wohnbereich erfolgen. Betroffene können sich laut pflege.de mithilfe eines Leitfadens für eine Begutachtung ohne persönlichen Hausbesuch auf das Gespräch vorbereiten. „In begründeten Fällen werden Hausbesuche unter strenger Einhaltung des Hygienekonzeptes durchgeführt“, heißt es.

Seit 1. Oktober können gesetzlich geforderte Beratungsgespräche auf Anfrage telefonisch oder online durchgeführt werden. Dies soll den Experten zufolge voraussichtlich im Januar 2021 gesetzlich verankert werden. „Sollte eine Durchführung des Beratungsbesuchs derzeit nicht möglich sein, beispielsweise weil keine Beratungskapazitäten vorhanden sind oder der Pflegebedürftige aufgrund des Infektionsgeschehens keine fremde Personen in der Häuslichkeit wünscht, wird dies nicht zum Nachteil des Pflegebedürftigen sein“, betonen die Experten. Der Beratungseinsatz dürfe in dem Fall laut Aussage des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen nachgeholt werden. Allerdings sind dafür Fristen gesetzt.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird überdies empfohlen, dass Pflegeschulungen nicht wie gewohnt im Zuhause des Pflegebedürftigen erfolgen. Auch hier besteht die Möglichkeit zu „Schulungen aus der Ferne“, etwa per Telefon oder Video. Hierbei handele es sich nicht um eine gesetzliche Regelung, sondern eine individuelle Vereinbarung zwischen Leistungserbringer und Pflegekasse, informiert pflege.de.

Um die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch weiterhin sicherstellen zu können, wurde per Gesetz zudem die Pauschale von 40 Euro auf 60 Euro monatlich angehoben. Hintergrund seien die enorm gestiegenen Produkt- und Rohstoffkosten etwa bei Mundschutz, Handschuhen und Desinfektionsmitteln. Aufgrund der großen Nachfrage kam es zur Rohstoffknappheit und infolge davon zu gestiegenen Preisen, weil einige Produkte nicht mehr verfügbar waren. „Unter diesen Umständen war eine Versorgung der Pflegebedürftigen im Rahmen der monatlichen Pauschale in Höhe von 40 Euro kaum beziehungsweise gar nicht mehr möglich“, so die Experten. msw