Ist der Angehörige zu Hause gestorben, sollte man umgehend den behandelnden Hausarzt verständigen. Ohne den Totenschein kann das Standesamt die Sterbeurkunde nicht ausstellen, die zum Beispiel zur Anmeldung der Beerdigung notwendig ist. „Beim Sterbeort im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung übernimmt...