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75 Jahre DIE RHEINPFALZ

Selbstläufer: Zu Fuß die Pfalz erkunden

Selbstläufer: Zu Fuß die Pfalz erkunden

Wanderrätsel-Rast in Battenberg Mitte der 90er: Christian Böhme, Dagmar Gilcher, AnnetteWeber und Jürgen Müller (von links).

Die Umgebung entdecken, Neues in der Nähe finden, das steckt hinter dem RHEINPFALZ-Wanderrätsel, das seit nunmehr 37 Jahren die RHEINPFALZ-Leser zu Ausflügen in die Pfalz animiert. Begonnen hat alles im Frühjahr 1983. Der inzwischen verstorbene Neustadter Redakteur Werner Hesse schilderte eine Wandertour von der Burgruine Blumenstein bei Petersbächel in der Südwestpfalz über die deutsch-französische Grenze hinweg zum Berg Maimont. Den Blick beschrieb er als „eine der schönsten Schaukanzeln der Pfalz. Wälder über Wälder,Hügel an Hügel, Felsen neben Felsen, dazwischen Dörfer gestreut wie aus dem Füllhorn einer Göttin.“  Das Wanderrätsel entwickelte sich nicht nur zu einem festen Bestandteil der Oster-Ausgabe, die Vorab-Touren zum Sondieren des Geländes mutierten zu kleinen RHEINPFALZ-Betriebsausflügen. Da immer mehr Kolleginnen und Kollegen Nachwuchs bekamen, wurden Familientouren zu einem neuen Schwerpunkt neben „normalen“ Wanderungen und Stadtrundgängen. Eine der letzten Touren führte rund um das Weinstraßenörtchen Kallstadt, aus dem der Großvater von US-Präsident Donald Trump stammt. Wer von den Lesern einen der Preise erhalten will, muss nicht nur gut zu Fuß sein, sondern auch Kenntnis der pfälzischen Geschichte besitzen – oder zumindest wissen, in welchem Buch alles steht. Diese Mischung sorgt seit fast 40 Jahren für anhaltendes Leserinteresse. büt

J wie… juristischer Rat

Rheinpfalz-ABC

Steht man als Journalist mit einem Bein im Gefängnis? Nein, ganz so schlimm ist es dann doch nicht. Aber die Fallstricke des Presserechts sind zahlreich. Täglich hat ein Journalist Themen zu bearbeiten, bei denen er abwägen muss zwischen öffentlichem Interesse an einer Berichterstattung und Persönlichkeitsrechten von Betroffenen. Urheberrechte sind ebenso zu beachten wie die journalistische Sorgfaltspflicht, nach der jede Information vor der Veröffentlichung auf Wahrheitsgehalt, Herkunft und Inhalt geprüft werden muss.

Die Streitbereitschaft ist gestiegen

Da ist es nicht verwunderlich, dass in manchen Fällen juristischer Rat gefordert ist. Für die RHEINPFALZ kümmert sich seit vielen Jahren der auf Presse- und Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwalt Kurt Braun um Problemfälle. Dabei ist er sehr oft präventiv tätig: Beiträge mit hohem Konfliktpotenzial etwa legt ihm die Redaktion meist schon vor der Veröffentlichung zur Prüfung vor, um juristische Konflikte zu vermeiden. Denn die Streitbereitschaft ist gestiegen:Wer sich durch einen Bericht in ein schlechtes Licht gerückt fühlt, droht schnell mit dem Anwalt.

Bei dieser eher unerfreulichen Korrespondenz steht die Forderung nach einer Gegendarstellung an erster Stelle, dicht gefolgt von der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wobei der Begriff Gegendarstellung von den meisten Beschwerdeführern falsch verwendet wird. Die meisten wollen einfach ihre Sicht der Dinge zu einem Thema berücksichtigt wissen. Und dies kann in etwa der Hälfte der Fälle einvernehmlich geregelt werden.

Die echte Gegendarstellung dagegen orientiert sich ausschließlich an formalen Vorgaben des Landesmediengesetzes und der daraus resultierenden Rechtsprechung. Und diese Hürde ist so hoch, dass die meisten Versuche, deren Veröffentlichung durchzusetzen, daran scheitern. Mehr als drei oder vier veröffentlichte Gegendarstellungen dürften es in den letzten zwei Jahrzehnten bei der RHEINPFALZ nicht gewesen sein. pel