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675 Jahre Stadtrecht Obermoschel

Stadtrecht Obermoschel: Bürgermeister Maximilian Neu

Dass Obermoschel heute wieder das Recht hat, sich "Stadt" zu nennen, ist den Bemühungen des Bürgermeisters Maximilian Neu in den Jahren 1844 und 1845 zu verdanken.

Maximilian Neu erblickte am 31.7.1817 das Licht der Welt und war der Sohn von Johann Jacob Neu und dessen Ehefrau Maria Charlotte, geb. Winsweiler. Schon sein Vater Johann Jacob wurde im Jahr 1810, als Obermoschel Kantonsstadt im Arrondissement Kaiserslautern des Départements du Mont Tonnerre war, mit 36 Jahren „Maire et Officier de l'état“ (Bürgermeister und Standesbeamter) von Obermoschel. Dieses höchste städtische Amt sollte er auch behalten, als Obermoschel 1816 unter bayrische Herrschaft kam. Erst 1843 ging er nach 33jähriger Amtszeit in den wohlverdienten Ruhestand. Zu seinem Nachfolger wurde sein Sohn Maximilian gewählt, mit gerade einmal 29 Jahren.

Mit der Neugliederung der Verwaltung unter der französischen Herrschaft hatte auch Obermoschel seine Stadtrechte verloren und wurde als Landgemeinde Hauptort des gleichnamigen Kantons. Wenn Obermoschel heute wieder das Recht hat, sich „Stadt“ zu nennen, so ist das den in den Jahren 1844 und 1845 einsetzenden Bemühungen des Bürgermeisters Maximilian Neu zu verdanken, der im Sommer 1846 auf Rat des in Obermoschel anwesenden Oberbaubeamten von München den löblichen Entschluss fasste, seiner Gemeinde auf urkundlichem Wege die verlorenen Stadtrechte wiederzugewinnen, indem er die auf dem Stadthause vorgefundenen Urkunden abdrucken ließe und das Ganze seinen Vorgesetzten Behörden und durch dieselben Sr. Majestät dem König zu gnädigster Entscheidung vorlegen.

Das Bittgesuch vom 30. Mai 1848 fand am 6. August 1849 die Zustimmung des Bayrischen Staatsministeriums des Innern, das dem König empfahl, Obermoschel die Stadtrechte zurückzugeben, obwohl es die dafür erforderliche Mindestgröße nicht erreiche, da „die in der Pfalz geltenden Gesetzgebung von der Benennung einer Gemeinde als Orts, oder als Stadtgemeinde besondere Rechte oder Vorzüge nicht abhängig macht, daß es sich sohin nur um die Erlangung des einst besessenen Titels „Stadt“ und des früheren Stadtwappens und Siegels handelt“.

Der Bayrische König folgte dieser Argumentation und so wurde am 16. August 1849 die königliche Regierung der Pfalz angewiesen, nachstehende Anordnung der Gemeinde Obermoschel mitzuteilen:

Letzte u.endgiltige Verleihung der Stadtrechte an Obermoschel.
Nro. Min. 16698.
Königreich Bayern, Staatsministerium des Innern.

Seine Majestät der König haben der Gemeinde Obermoschel den Titel „Stadt-Gemeinde“ zu verleihen und die Führung ihres früheren Wappens und Siegels allergnädigst zu genehmigen geruht.

Die Kgl. Regierung hat die Stadtgemeinde Obermoschel hievon in Kenntnis setzen zu lassen, und die Beilagen des unterm 20. Januar Ifd. Jahres erstatteten Berichtes hieneben zurückzuempfangen.
München, den 16. August 1849

Auf Seiner Königlichen Majestät allerhöchsten Befehl:
gez. Zwehl.
Durch den Minister d. Generalsekretär
An dessen statt der Ministerialrath
gez. Dillis
Für die Richtigkeit der Abschrift
gez. Luttringhausen, Reg.-Sekretär.“

Es ist somit nicht verwunderlich, dass die Stadt Obermoschel Maximilian Neu posthum zum Ehrenbürger ernannt hat und die Straße des neuen Wohngebietes seinen Namen trägt. Eine ausführliche Biografie dieses verdienstvollen Obermoschler Bürgermeisters hat Norbert Beisiegel verfasst. Sie trägt den Titel „Maximilian Neu-Zum Nutzen und Frommen einer Gemeinde“. Norbert Beisiegel