Im Mittelalter ließ sich die Entwicklung eines Ortes fördern, indem er zum Marktflecken wurde. Auf Bitten der Leininger Grafen, der Gebrüder Philipp und Reinhart, erhielt die Gemeinde Grünstadt – die damals rund 900 Einwohner hatte – am 21. Februar 1556 von Kaiser Karl V., kurz vor dessen Abdankung, ein besonderes Recht: Fortan durften zwei Märkte pro Jahr abgehalten werden. Sie waren eine Mischung aus Handel, Unterhaltung und kulinarischen Genüssen. Der eine durfte zu St. Jakob (25. Juli) über die Bühne gehen, der andere zu St. Nikolaus (6. Dezember). Letzterer bestand bis 1964, der Jakobus-Markt, die eigentliche Kerwe, ist heute der Weinwettstreit auf dem Luitpoldplatz.
1780 – inzwischen lebten in dem Städtchen rund 2500 Menschen – wurde nachgelegt. Zwei weitere derartige Veranstaltungen wurden gestattet, zu Simon-Juda (28. Oktober) und zu Zacharias (14. März). Der Märzmarkt gehört seither fest in den Jahreslauf, wobei ihm 1926 die Einführung des Sommertagsumzugs noch einen ordentlichen Schwung gab. Zu Beginn wurde der Vergnügungspark auf dem Schillerplatz aufgebaut.
Heute findet er auf dem 1901 eingeweihten Luitpoldplatz statt. Eine Attraktion ist der 450 Quadratmeter große Autoscooter. Die amerikanische Erfindung wurde übrigens ebenfalls vor exakt 100 Jahren erstmals in Deutschland auf einem Rummelplatz aufgestellt. Dieser war Teil einer Gesundheitsmesse in Düsseldorf. Sehr beliebt ist auch das Bungee-Trampolin: Mit elastischen Seilen gesichert kann man recht risikoarm sehr hoch springen und Salti ausprobieren. „Für die Kleinsten stehen wieder ein Karussell und das Fahrgeschäft Biene Maja parat“, kündigt die städtische Mitarbeiterin Britta Faulhaber an.
Darüber hinaus gebe es einige Spielmöglichkeiten wie Enten angeln und Pfeile werfen. Auch am Greifautomaten könne man sein Glück versuchen. Verhungern und verdursten müsse selbstverständlich auch niemand auf der Kirmes. Dass der Märzmarkt nur noch an drei Tagen geöffnet ist und jeweils um 20 Uhr geschlossen wird, hat sich laut Faulhaber bewährt. Besucht werden kann er am Freitag ab 14 Uhr, am Samstag ab 12 Uhr und am Sonntag, 8. März, ab 11 Uhr. abf