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Steuern & Recht

Rechtsschutzversicherung: Kann ich die Kosten absetzen?

Lohnsteuerhilfeverein informiert: Privater Rechtsschutz nur bedingt absetzbar, Arbeitsrechtsschutz ja

Die Ursachen, die zu einem Rechtsstreit führen, sind sehr unterschiedlich und demzufolge ist auch das Portfolio an möglichen Rechtsschutzversicherungen, sehr umfangreich. Dabei ist die Nachfrage nach einem Rechtsschutz groß, denn das gute Gefühl, auch ohne hohes Eigenrisiko im Ernstfall sein Recht durchsetzen zu können, wollen viele Deutsche haben. 

Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2018 (neuere Zahlen gibt es nicht) besitzen in Deutschland 18,79 Mio. Haushalte eine Rechtsschutzversicherung. In Anbetracht der Anzahl aller Haushalte (40,6 Mio.) damals bedeutet das, dass beinah jeder zweite deutsche Haushalt für den Fall eines Rechtsstreits versichert ist. Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigen das und zeigen obendrein einen stetigen Anstieg bei den Rechtsschutz-Policen. 

Die Rechtsschutzversicherung ist leider nur bedingt steuerlich absetzbar, wie es in einer Mitteilung . des Vereine Lohnsteuerhilfe (VLH) heißt. Das Schlagwort zu diesem Thema lautet Arbeitsrechtsschutz. Das heißt: Die Absicherung in der Arbeitswelt ist steuerlich absetzbar, für den Privatrechtsschutz oder Mietrechtsschutz gilt das nicht. Warum darf ich nur den berufsbezogenen Rechtsschutz steuerlich absetzen? Der Grund: Die entstehenden Kosten für Anwalt bzw. Anwältin und Prozess können auf den Beruf zurückgeführt werden. 

Dadurch wertet das Finanzamt diese Versicherungsart als berufsbezogene Aufwendungen und berücksichtigt sie als Werbungskosten in der Steuererklärung. Wenn Sie also eine Rechtsschutzversicherung haben, die bei einem unangemessenen Arbeitszeugnis, einer ungerechten Kündigung, ausbleibenden Gehaltszahlungen, der Diskriminierung oder einem anderen Fehlverhalten greift, können die Beträge in der Steuererklärung eingetragen werden. Ist die Kombi-Rechtsschutzversicherung anteilig absetzbar? 

Handelt es sich um eine ausschließlich für den Beruf abgeschlossene Rechtsschutzversicherung, können Sie den gesamten Rechnungsbetrag absetzen. Wenn Sie für eine Kombinationsrechtsschutzversicherung zahlen, die neben vielen anderen Rechtsfällen auch das Arbeitsrecht abdeckt, wird es kompliziert. Dann nämlich muss dieser bestimmte Anteil für den arbeitsrechtlichen Schutz aus dem Gesamtbetrag der Kombi-Versicherung herausgerechnet werden. Weitere Infos gibt es beim Verein Lohnsteuerhilfe unter der Internetadresse www.vlh.de. red