Anzeigensonderveröffentlichung
Sonderthemen
Ruhestätten und Grabpflege - Kirchheimbolanden
Die Beschaffenheit von Urnen und Särgen wird in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt.
Können Hinterbliebene die Bestattungskosten nicht tragen, muss unter Umständen das Sozialamt dafür aufkommen.
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