Das neue rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz hat im Beerdigungsinstitut Lars Weber in Kaiserslautern einen guten Einklang gefunden, wenn es auch noch einige offene Fragen zu den nun neuen Bestattungsformen für die neuen Formen der Feuer- und Tuchbestattungen gibt. Da erhofft sich die Geschäftsleitung ausreichende Klarheit in der zu erwartenden Durchführungsbestimmungen. Diese sollten schon bald verfasst sein, um Rechtssicherheit für die Bestatter, die Hinterbliebenen und die Friedhofsverwaltungen zu geben.


Die bisher möglichen Bestattungsformen der Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen können weiterhin ohne Änderungen durchgeführt werden.
Diese führt das Beerdigungsinstitut Lars Weber zuverlässig und mit der nötigen Pietät und Kompetenz aus. Gerne ist die Geschäftsleitung bereit, über die neue Gesetzeslage zu informieren. „Wir haben uns auf die neuen Regelungen eingestellt und freuen uns, damit die Wünsche der Verstorbenen und Hinterbliebenen erfüllen zu können“, so die Verantwortlichen.
Allerdings machen sie auch darauf aufmerksam, dass mit den neuen Bestattungsformen gewisse Voraussetzungen verbunden sind. So verlangt das Gesetz, dass besonders im Hinblick auf die neuen Formen der Bestattungen von den Verstorbenen zu Lebzeiten Festlegungen zu treffen sind, die schriftlich in einer Totenfürsorgeverfügung festgehalten werden müssen. Bestens informiert ist Geschäftsleiterin Sonja Meintke. Sie hat sich innerhalb einer kurzen Zeit ein großes Fachwissen zu dem Thema aufgebaut und kann die vielen Fragen der Hinterbliebenen beantworten.
Doch es gibt auch noch Lücken, denn einige Abschnitte des Gesetzes seien für die Ausführung noch nicht vollkommen geklärt. Keine Einschränkungen gibt es bei den klassischen Bestattungsformen von der Erd- bis zur Urnenbestattung. osw