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Die finanzielle Absicherung der eigenen Familie oder des Partners im Todesfall ist der Mehrheit der Menschen sehr wichtig. Das haben 68,4 Prozent der Teilnehmer einer Umfrage bestätigt, die das Analyse- und Beratungshaus Assekurata Solutions im Auftrag der DELA Lebensversicherungen durchgeführt hat. Tatsächlich vorgesorgt haben deutlich weniger Menschen. So haben nur 11 Prozent eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen.
Dabei sollten Familien, die auf den „Ernstfall“ vorbereitet sein wollen, schon frühzeitig miteinander sprechen und klären, was sie sich für die eigene Bestattung wünschen und wie einmal die Kosten von durchschnittlich 7300 Euro für eine Bestattung und Trauerfeier aufgebracht werden sollen.
„Auch wenn beispielsweise die Eltern nicht über dieses Thema sprechen wollen, können Kinder sich und ihre Eltern vor den finanziellen Belastungen eines plötzlichen Todesfalls schützen, indem sie selbst eine Sterbegeldversicherung für die eigenen Eltern abschließen“, weist Walter Capellmann von der DELA auf eine Möglichkeit hin, die vielen Menschen nicht bekannt ist.
Der Schutz einer Sterbegeldversicherung geht weit über die rein finanzielle Absicherung hinaus und kann auch die organisatorische Hilfe im Trauerfall einschließen. Je nach Leistungsumfang reicht die Unterstützung bei der Organisation der Trauerfeier von der Dekoration bis hin zum Trauerredner. Auch eine Überführung aus dem Ausland ist über die Versicherung abgedeckt, wenn der Todesfall bei einem Auslandsaufenthalt eintritt.
Über die finanzielle Bestattungsvorsorge hinaus ist es wichtig, auch über Vorsorgedokumente wie eine Sorgerechtsverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung zu sprechen und diese für alle Familienmitglieder zu erstellen. Diese entscheiden im Ernstfall über die Zukunft der Angehörigen. Im Fall eines schweren Unfalls beispielsweise kann der Arzt zwar davon ausgehen, dass der Patient möchte, dass seine Angehörigen über seinen Zustand informiert werden. Geht es aber um Behandlungsentscheidungen, wird es kompliziert, wenn der Betroffene sich nicht mehr selbst äußern und nicht über seine Behandlung entscheiden kann. Für einen solchen Fall lässt sich mit einer Patientenverfügung genau festlegen, was im Ernstfall zu tun ist.Ohne dieses Vorsorgedokument wissen Angehörige und Ärzte nicht, wer entscheiden darf oder welche Behandlungsmethoden gewünscht sind.
In einer sowieso schon schwierigen emotionalen Situation ist es wichtig,Angehörige zu entlasten und Klarheit zu schaffen, damit der Wille des Patienten auch über den Tod hinaus an erster Stelle steht.Der Versicherer stellt Kunden solche anwaltlich geprüften Dokumente kostenfrei zur Verfügung. akz