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Pflegekompass

Pflege und Beruf als Doppelbelastung

Erwerbstätige Pflegepersonen brauchen verlässliche Unterstützung - Experten beraten

Pflege und Beruf als Doppelbelastung

Pflege und Berufstätigkeit zu vereinbaren ist ein schwieriger Spagat. Pflegeberatung kann helfen und ist telefonisch unkompliziert erreichbar. FOTO: DJD/COMPASS PRIVATE PFLEGEBERATUNG

Pflege in Deutschland ist weitgehend Privatsache: 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, überwiegend von Angehörigen. Insgesamt waren 2021 laut Angaben des Bundesfamilienministeriums vier bis fünf Millionen Privatpersonen in der Pflege engagiert. Zwei Drittel von ihnen sind zusätzlich berufstätig, 28 Prozent sogar in Vollzeit. Eine riesige Doppelbelastung, die in der Gesellschaft kaum Beachtung findet.

„Machbar ist das eigentlich nur, wenn man vor allem im Notfall Aufgaben verlässlich delegieren kann, zum Beispiel an weitere Familienmitglieder“, weiß Petra Schlengermann, Pflegeberaterin am Telefon bei der compass private pflegeberatung. „Wichtig ist aber auch, rechtzeitig für Unterstützung zu sorgen. Angehörige machen anfangs oft viele Dinge,nebenbei„ und befassen sich zu spät mit den Bedarfen und den Leistungen der Pflegeversicherung. Wertvolle Hilfe bei der Identifikation von Bedürfnissen und Bedarfen von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen leistet die Pflegeberatung. Sie unterstützt auch bei der entsprechenden Beantragung von Leistungen, berät zur Vereinbarkeit von Pflege und Berufsleben und bietet die oft dringend benötigte seelische Unterstützung.

Beratung per Telefon oder Video

„Ein Erfahrungswert ist, dass berufstätige Pflegende oft eine unkomplizierte Beratung per Telefon oder Videogespräch wünschen, die auch in der Mittagspause oder nach Feierabend stattfinden kann“, so die Pflegeberaterin. Telefonisch steht allen Ratsuchenden die kostenfreie compass-Servicenummer unter 0800-1018800 zur Verfügung - montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr, samstags von 10 bis 16 Uhr. Privat Pflegeversicherte können die Pflegeberatung auch per Videogespräch oder zu Hause wahrnehmen. In der Beratung kann man besprechen, welche Leistungen der Pflegeversicherung die eigene Situation erfordert.

„Bei einem akut auftretenden Pflegefall ist das oft die kurzfristige Arbeitsunterbrechung. Diese kann man zehn Tage im Kalenderjahr ohne Ankündigung in Anspruch nehmen, um die Pflege zu organisieren. Zur Überbrückung gibt es Pflegeunterstützungsgeld, das in der Regel 90 Prozent des Nettolohns beträgt“, erklärt Schlengermann.

Infos zur Familienpflegezeit

Langfristig braucht es dann Lösungen, um die Arbeitszeiten zu überbrücken. Hierfür gebe es etwa die Möglichkeit der Tagespflege oder der ambulanten Pflege: „Wenn man nicht mit dem Pflegebedürftigen in einem Haus lebt, kommt man ohne Pflegedienst fast nicht aus.“ Wer zeitweise aus dem Beruf aussteigen oder die Arbeitszeit reduzieren möchte, für den kommt eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit infrage - Informationen dazu gibt es unter www.pflegeberatung.de.

djd