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Pflegekompass

Zuerst den Antrag stellen

Pflegekassen zahlen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Pflegegrad ist Voraussetzung

Zuerst den Antrag stellen

Ansprechpartnerin bei Fragen: Heike Greiner vom Pflegestützpunkt Otterberg hilft wie die Berater der anderen Pflegestützpunkte oder der Verbraucherzentrale weiter. FOTO: MONIKA KLEIN

Im Alter kann das Treppensteigen oder auch das Baden in der Wanne schwer fallen oder gar unmöglich werden. Wer pflegebedürftig ist, kann Zuschüsse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten.

Unter diesem Begriff sind Maßnahmen zu verstehen, die die Pflege in den eigenen vier Wänden ermöglichen oder erheblich erleichtern, die die Selbstständigkeit erhalten oder fördern und die der Entlastung der Pflegeperson und der Erleichterung der Pflege dienen. „Mindestens einer dieser Punkte muss erfüllt sein”, weist Heike Greiner, Beraterin vom Pflegestützpunkt in Otterberg, hin.

Zu solchen Maßnahmen zählen beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder anderer technischer Hilfen. Unter Umständen können sie mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein, etwa wenn Türrahmen verbreitert oder rutschfeste Bodenbeläge verlegt werden. Das feste Installieren von Rampen oder der Einbau einer bodengleichen Dusche gehören ebenso dazu wie Mobiliar, das der Lebenssituation angepasst ist. Ein Beispiel dafür sind absenkbare Küchenschränke.

Einen Anspruch auf Zuschüsse haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 bis 5. „Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4000 Euro pro Maßnahme”, erläutert Greiner. „Hat sich die Pflege situation geändert, kann gegebenenfalls ein erneuter Zuschuss für weitere Maßnahmen gewährt werden”, macht sie aufmerksam. Auch wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenleben einer beispielsweise in Pflege-Wohngemeinschaft –, können die Zuschüsse fließen. Allerdings gibt es hier eine Obergrenze. Sie können bis zu viermal 4000 Euro, also bis zu insgesamt 16.000 Euro, betragen. „Wohnen mehr als vier Pflegebedürftige zusammen, wird der Gesamtbetrag anteilig aufgeteilt”, hält Greiner fest und veranschaulicht: meinschaften „Bei Wohngevon acht Personen werden pro Person 2000 Euro gezahlt.”

Damit das Geld fließt, muss vor Beginn der Maßnahme ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. „Das kann formlos oder über ein Formular geschehen, das oft über die Homepage der Pflegekasse heruntergeladen werden kann”, erzählt Greiner. Ergänzend müssen eine kurze Begründung und anhand eine Beschreibung der Maßnahme, beispielsweise von Fotos, beigefügt werden. „Wichtig ist, dass mindestens ein Kostenvoranschlag mit eingereicht wird”, weist die Fachfrau hin. „Wenn die Maßnahme in Eigenleistung durchgeführt wird, erhält man nur Zuschüsse für das Material.”

Zuschüsse erhalten nicht nur Hauseigentümer, sondern auch Mieter. „Bauliche Maßnahmen müssen aber mit dem Vermieter abgestimmt werden”, unterstreicht Greiner. Sie sagt: „Ein Zuschuss kann auch bei einem Umzug in eine barrierefreie Wohnung gezahlt werden.”

Ist der Antrag gestellt, muss innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung fallen. „Sonst gilt der Antrag als genehmigt”, hält die Fachfrau fest. „Außer der Medizinische Dienst wird von der Pflegekasse mit einem Gutachten beauftragt. Dann verlängert sich die Frist um zwei Wochen.” Wird er abgelehnt, besteht die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen.

Greiner und ihre Kollegen aller Pflegestützpunkte in Stadt und Kreis Kaiserslautern helfen bei der Antragstellung. Auf Wunsch besuchen sie die Pflegebedürftigen zuhause, um sich ein Bild von der Situation zu machen und Fotos für die Antragstellung aufzunehmen. Sind die Erfolgsaussichten gut, unterstützen sie auch bei einem Widerspruch.

Als Ansprechpartner verweist Greiner auf die Pflegestützpunkte in Stadt und Kreis sowie auf die Verbraucherzentrale mit ihren Beratungsstellen „Barrierefrei Bauen und Wohnen”. lmo

INFO

Adressen und Kontaktmöglichkeiten der Pflegestützpunkte werden im Internet unter www.pflegestuetzpunkte-rlp.de aufgeführt. Die Verbraucherzentrale Kaiserslautern, Fackelstraße 22, ist unter der Telefonnummer 0631 92881 oder per E-Mail an info@vz-rlp.de zu erreichen.