Die Pflege eines Angehörigen ist oft kräftezehrend. Umso wichtiger ist es, dass Pflegende auf sich selbst achten und für Verschnaufpausen sorgen. Sollen sie länger sein als ab und an mal einige Stunden, lässt sich das über die Kurzzeit- oder die Verhinderungspflege realisieren.
Pflegestützpunkte beraten und klären darüber auf, wie die Auszeit von der Pflege gelingen kann
Wer daheim eine pflegebedürftige Person versorgt, der ist meist über den ganzen Tag und häufig auch in der Nacht gefordert. Da tut etwas Abstand nicht nur gut, sondern ist auch wichtig, um sich zu erholen und aufzutanken. Aber wer sich eine solche Auszeit gönnen möchte, will den Angehörigen gut betreut wissen.
„Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Pflegebedürftigen für begrenzte Zeit in einer vollstationären Einrichtung unterzubringen“, berichten Heike Greiner und Martina Leßmeister. Die beiden Frauen arbeiten im Pflegestützpunkt Otterberg und bieten wie in all den anderen Pflegestützpunkten in der Stadt und im Landkreis Kaiserslautern eine kostenlose, trägerneutrale und vertrauliche Beratung rund um das Thema Pflege.
Sie empfehlen, sich frühzeitig um einen Platz in einem Heim zu kümmern, da diese eher rar gesät seien. Deswegen könne es auch nötig sein, über den Wunschort hinaus Anfragen zu stellen. Wer zum Beispiel einen Urlaub an der See oder in den Bergen plant, der kann auch dort nach einem Platz fragen. „Die Pflege ist nicht ortsgebunden“, weiß Leßmeister. Zudem gebe es an Touristenorten auch Pflegehotels, wobei der Begriff nicht geschützt sei. „Da ist es wichtig, sich vorab gut zu informieren“, empfiehlt sie.
Darüber, welche Kosten von der Pflegekasse übernommen werden und wie hoch der Eigenanteil ist, wissen die Beraterinnen ebenfalls Bescheid. Eine Finanzierung ist über die Verhinderungs- oder die Kurzzeitpflege möglich. In beiden Fällen fließen Zuzahlungen ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich dafür eingesetzt werden. „Es ist auch möglich, ihn anzusparen“, hält Greiner fest und verweist darauf, dass das Budget aus den Jahren 2019 und 2020 bis 30. September 2021 abgerufen und beispielsweise zur Finanzierung des Eigenanteils verwendet werden könne.
Im Rahmen der Verhinderungspflege übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr. Voraussetzung ist jedoch, dass die pflegende Person den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate lang betreut und versorgt hat.
Die Beraterinnen klären nicht nur auf, sie wissen auch, ob sich verschiedene Leistungen kombinieren lassen und unterstützen beim Antragstellen. lmo
Info
Die Adressen der Pflegestützpunkte können über die Gemeindeschwestern plus, Andrea Rihlmann für den Landkreis und Nicole Beitelstein für die Stadt, unter den Telefonnummern 0631 7105333 oder 06371 3654087 in Erfahrung gebracht werden. Im Internet sind sie unter www.zqp.de oder www.pflegelotse.de zu finden.