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Mobilität

Parken mit dem Wohnmobil

Was dabei zu beachten ist 

Parken mit dem Wohnmobil

Das Fahren mit dem Wohnmobil macht Spaß, das Parken nicht immer... FOTO: ANDREY ARMYAGOV/FOTOLIA ANDREY ARMYAGOV - FOTOLIA

Urlaub mit dem Wohnmobil ist bei den Deutschen im Trend. Wenn Hotels schon keine sichere Bank mehr für den Sommerurlaub sind, dann doch garantiert Wohnmobile. Immer mehr Deutsche nutzen die Freiheit des autarken Reisens: Alles an Bord, die Familie unter sich, anhalten, wo es gefällt. Allein 2020 wurden laut Datenportal Statista im Vergleich zum Vorjahr 30 Prozent mehr Caravans und Reisemobile neu zugelassen.  

Was dabei zu beachten ist 

Doch wie sieht es mit den Parkmöglichkeiten für die Dickschiffe aus? Wer keinen festen Campingplatz gebucht hat oder buchen will, sollte das Einmaleins des Abstellens kennen. Je nach Ort, Nutzung und Gewicht des Wohnmobils gelten unterschiedliche Regeln.

Urlaub auf einem öffentlichen Parkplatz – ist das erlaubt?

Eindeutig nein, sagen die Experten vom Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe. Ausnahme: Wenn die Fahrtüchtigkeit wiederhergestellt werden soll, ist eine einmalige Übernachtung im öffentlichen Parkraum gestattet. Mehr als zehn Stunden sollte die Ruhepause allerdings nicht dauern. Wer seine Campingstühle dann noch rausstellt, der parkt nicht, sondern campt. Und das kann teuer werden.

Aber das Parken im öffentlichen Raum ist doch gestattet, oder? Grundsätzlich ja und bis maximal zwei Wochen. Vorausgesetzt, es ist durch Verkehrszeichen oder die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht untersagt. Aufpassen müssen die Camper, dass ihr Gefährt auch in die Lücke der Begrenzungsstreifen passt. Auf Gehwegen dürfen nur Wohnmobile bis 2,8 Tonnen parken, wenn das Parken dort ausnahmsweise erlaubt ist. Dickschiffe über 7,5 Tonnen unterliegen einer besonderen Regel: In geschlossenen Ortschaften gilt für sie von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen Parkverbot.

Auf Raststätten an der Autobahn ist doch aber reichlich Platz ... Richtig, allerdings sind die Parkplätze offiziell meist nur für Lkw und Pkw ausgezeichnet. Pech für Wohnmobile, die maximal 3,5 Tonnen wiegen. Die dürfen hier legal eigentlich nicht parken. Sie werden aber, wenn sie platzsparend stehen, auf den Pkw-Stellplätzen geduldet. Schwere Wohnmobile nutzen diejenigen für Lkw. Bessere Chancen bieten Autohöfe. Viele haben speziell für Wohnmobile Parkflächen reserviert und außerdem eine gute Infrastruktur mit Restaurant, Shops und Entsorgungsstationen.

Was ist, wenn weit und breit kein Parkplatz in Sicht ist? Wer beispielsweise am See in erster Reihe „wild“ parkt, riskiert bis zu 5000 Euro Bußgeld. Das ist in Deutschland wie auch in mehreren anderen Ländern Europas verboten. Es sei denn, das Wohnmobil streikt. Dann gilt, wie auch für die Schlafpause nach einer langen Strecke, die Zehn-Stunden-Regel.

An vielen Wohnmobilen klebt eine rot-weiß gestreifte, reflektierende Parktafel. Ist die Pflicht? Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen innerorts an gut ausgeleuchteten Straßen nicht extra kenntlich gemacht werden. Sind sie schwerer, sind sie mit Parklicht, Standlicht oder anderen Zusatzleuchten oder alternativ mit reflektierenden Parktafeln zu kennzeichnen. Nicht vergessen: Während der Fahrt müssen sie abgeklappt oder abgenommen werden.

Welche Parkregeln gelten für Wohnmobile in Europa? Das ist von Land zu Land und von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Da hilft nur die Vorab-Information bei den Automobilclubs und Fremdenverkehrsämtern. msw/Kfz-Gewerbe