##mainParagraph##
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) stellt für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler eine neue Förderung für professionelle Beratungen zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zur Verfügung.
Dazu ist am 3. April eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. „Das zentrale wirtschaftspolitische Ziel der Bundesregierung ist, unsere Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen und damit die erfolgreiche Vielfalt besonders der kleinen und mittleren Unternehmen zu erhalten“, so das Bundesamt in seiner Pressemitteilung dazu.
Das Förderangebot für Beratungsdienstleistungen zielt daher speziell auf Unternehmen des Mittelstands sowie Freiberufler: Für diese Unternehmen werden professionelle Beratungsleistungen mit bis zu 4000 Euro ohne Eigenanteil gefördert. Das heißt, Unternehmen müssen von nun an nur noch die Umsatzsteuer auf diese Dienstleistungen selbst zahlen, die sie wiederum als Betriebsausgabe zurückbekommen. Darüber hinaus gewährt das Bafa in vielen Bereichen großzügige Fristverlängerungen, wie beispielsweise bei der normalerweise strikten Frist in der „Besonderen Ausgleichsregelung“ und den allgemeinen Fristen im Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“. Außerdem werden bis auf weiteres die Stichprobenkontrollen bei Energieaudits ausgesetzt.
Weitere Informationen zu den Unterstützungsangeboten des Bafa finden sich unter www.bafa.de und unter den jeweiligen Programmen. bafa/frei