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LEBEN (wie) DAHEIM

Umbaumaßnahmen fürs Alter rechtzeitig planen

Verbraucherschutzverein rät zur zeitigen Analyse von Wohneigentum und der Bedürfnisse der Bewohner

Umbaumaßnahmen fürs Alter rechtzeitig planen

Einen altersgerechten Umbau der eigenen vier Wände sollte man frühzeitig in Angriff nehmen und vorausschauend planen. FOTO: DJD/BAUHERRENSCHUTZBUND

Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage leben rund 78 Prozent der deutschen Senioren in den eigenen vier Wänden. Und die meisten wünschen sich, dass sie ihr Wohneigentum bis ins hohe Alter nutzen und sich ihre Selbstständigkeit erhalten können. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, das Haus oder die Wohnung altersgerecht zu gestalten.

Spätestens wenn körperliche Beeinträchtigungen auftreten, sind Umbaumaßnahmen gefragt. „Es lohnt sich, bereits frühzeitig, zum Beispiel im Rahmen einer sowieso geplanten Sanierung, eine Verbesserung der Barrierefreiheit mit einzuplanen“, rät Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB).

Der erste Schritt zu einer bedarfsgerechten Planung ist eine Analyse des vorhandenen Wohneigentums und der Bedürfnisse seiner Bewohner. Dabei sollte man zukunftsgerichtet vorgehen und auch an fortschreitende körperliche Einschränkungen oder mögliche Erkrankungen denken. Mithilfe eines Sachverständigen, etwa eines unabhängigen BSB-Bauherrenberaters, lässt sich der Bedarf ermitteln. Der Fachmann kann auch beurteilen, ob sich Haus oder Wohnung für den geplanten Umbau eignen und mit wie viel Aufwand sie umzusetzen sind. Typische Problemfelder im Altbau sind zum Beispiel enge Treppenhäuser oder kleine Räume mit geringen Bewegungsflächen. Manches lässt sich etwa mit Vorbereitungen für Treppenlifte und ähnliche technische Hilfsmittel lösen. Wenn statisch möglich, können auch Räume zusammengelegt werden, um beispielsweise das Bad durch die Verbindung mit einem nicht mehr genutzten Kinderzimmer zu vergrößern.

Detaillierte Vereinbarungen

Wenn es möglich ist, kann in den Vertrag für einen altersgerechten Umbau die Barrierefrei-Norm DIN 18040 ganz oder in Teilen einbezogen werden. In Teil 2 definiert sie die Planungsgrundlagen für private Wohnungen. Umfassende Barrierefreiheit nach dieser Norm ist in bestehenden Häusern allerdings nur im Ausnahmefall zu erreichen.

Es kommt daher darauf an, dass die Maßnahmen im Rahmen des Machbaren möglichst passgenau und detailliert im Vertrag definiert werden. So kann man Unklarheiten und rechtlichen Auseinandersetzungen mit den ausführenden Unternehmen vorbeugen. Auch hier ist die Unterstützung eines unabhängigen Bausachverständigen sinnvoll, unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Berateradressen. Die Kosten für einen barrierefreien Umbau müssen Haus- und Wohnungsbesitzer nicht alleine stemmen. Über das KfW-Förderprogramm 159 kann ein zinsgünstiger Förderkredit von bis zu 50.000 Euro beantragt werden. djd


Hilfe für die Pflege zu Hause finden

Unterstützungsleistungen für die Versorgung durch pflegende Angehörige nutzen

Nach der neuesten Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes sind in Deutschland derzeit fast fünf Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon werden 84 Prozent - also rund 4,2 Millionen - in den eigenen vier Wänden von Familienmitgliedern versorgt. Das zeigt: Die Pflege zu Hause in der vertrauten Umgebung und Nachbarschaft ist für die Mehrheit offenbar die bessere Alternative zum Seniorenheim. Doch pflegende Angehörige fühlen sich mit dieser Aufgabe häufig alleingelassen. Denn eine Pflegesituation tritt oft unerwartet und plötzlich auf und ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten.

Pflegende Angehörige müssen aber nicht alles alleine schaffen. So bietet die Pflegeversicherung verschiedene Hilfen und Leistungen zur Unterstützung. Für einen finanziellen Ausgleich kann etwa Pflegegeld beantragt werden, ambulante Pflegedienste ermöglichen Unterstützung bei Tätigkeiten, die nicht selbst geleistet werden können. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad. Mithilfe der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist zudem eine zeitweise Vertretung des Pflegenden möglich, sodass es auch Zeiten des Ausgleichs geben kann. Benötigte Hilfsmittel wie Rollator, Duschstuhl oder Greifhilfe können ebenfalls bei der Kasse beantragt werden. Eine erste Anlaufstelle und kompetenter Versorger sind hier die Sanitätshäuser vor Ort. Dort ist der kostenlose Ratgeber „Pflege zu Hause“ des Hilfsmittelanbieters Russka erhältlich. Er informiert - auch online unter www.russka.de/pflegezuhause - etwa zur Feststellung des Pflegegrads, der Beantragung von Pflegegeld und zu bedarfsgerechten Hilfsmitteln. Ab Pflegegrad 1 kann man im Sanitätshaus außerdem zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel des täglichen Bedarfs erhalten. Dazu gehören Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, seit der Coronapandemie auch FFP2-Masken. Die Pflegekasse erstattet dafür bis zu 40 Euro monatlich. djd