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Ruhestätten und Grabpflege - Kirchheimbolanden

Zumutbarkeit wichtig

Anspruch auf Sozialbestattung geregelt

Zumutbarkeit wichtig

Vermeidet eine Bodenbelastung: ein Ökosarg. FOTO: AETERNITAS/FREI

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Die Beschaffenheit von Urnen und Särgen wird in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Häufig erscheinen die entsprechenden Vorschriften uneindeutig und wenig konkret. Für die Praxis hilfreich wären hier mehr Klarheit und Einheitlichkeit.

Viele Bundesländer machen in ihren Bestattungsgesetzen beziehungsweise -verordnungen keine Vorschriften zum Material von Urnen. Sind Regelungen vorhanden, bleiben sie oft recht vage. So verlangt Bayern eine „feste Urne“, in Baden-Württemberg sollen sie „aus festem Material“ sein. Letzteres gilt auch in Berlin, wobei das Behältnis darüber hinaus „nicht aus schwer vergänglichen Stoffen hergestellt“ sein darf.

Spezielleren Vorschriften gibt es manchmal nur für „Naturbestattungen“ (zum Beispiel in Baden-Württemberg „biologisch abbaubar“, in Sachsen „leicht verrottbar“) oder für Seebestattungen, bei denen die Wasserlöslichkeit im Vordergrund steht. Ebenso die Materialbeschaffenheit von Urnen, die oberirdisch (zum Beispiel in Urnenwänden) beigesetzt werden, oder von „Überurnen“ wird in einigen Bundesländern gesondert geregelt.

Ähnlich unübersichtlich ist die Situation bei Särgen. Häufig ist Holz vorgeschrieben, manchmal Materialien mit ähnlichen Eigenschaften, zum Beispiel in Rheinland-Pfalz ein „fester Werkstoff“, der „nicht schwer verrottbar ist“. Zum Teil gibt es Unterschiede zwischen Särgen für die Erd- und für die Feuerbestattung, zum Teil gelten spezielle Vorschriften nur für den Transport von Leichnamen.

Manche Bundesländer wie Bremen oder Nordrhein-Westfalen machen für das Material von Urnen und Särgen gemeinsame Vorgaben, die insbesondere auf die Vergänglichkeit beziehungsweise Verrottbarkeit innerhalb bestehender Ruhefristen eingehen. Solche und ähnliche Regelungen, die auf das Vermeiden einer Bodenbelastung durch Schadstoffe abzielen, wurden in den letzten Jahren verstärkt in die Bestattungsgesetze und -verordnungen aufgenommen.

„Grundsätzlich ist zu begrüßen, wenn die Bundesländer im Sinne des Umweltschutzes Vorgaben zu den Urnen- und Sargmaterialien erlassen. Mehr Eindeutigkeit wäre jedoch im Sinne der Bürger und der Hersteller“, merkt dazu Christoph Keldenich, Vorsitzender von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur an. Bei den Begriffen beobachtet er eine unübersichtliche Vielfalt, bei den Regelungen reicht das Spektrum von nicht vorhanden über lückenhaft bis hin zu sehr speziell und im Detail verwirrend.

Aeternitas hat zur Orientierung eine Tabelle mit den maßgeblichen Passagen der aktuellen Bestattungsgesetze und - verordnungen aller Bundesländer zu den Materialvorgaben erstellt. Diese steht auf der Webseite www.aeternitas.de zum Download bereit. msw