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Pflege Kompass

Auch zuhause versorgt

Entlassmanagement stößt Maßnahmen noch im Krankenhaus an

Auch zuhause versorgt

Stellt die pflegerische Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt sicher: Karin Wenzel vom Sozialdienst.

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Was tun, wenn nach einem stationären Aufenthalt oder ambulanten Eingriff daheim Unterstützung benötigt wird? Auf diese Frage müssen Patienten nicht selbst eine Antwort finden. Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Folgeversorgung durch ein Entlassmanagement einzuleiten.

Am Westpfalz-Klinikum in Kaiserslautern ist das Entlassmanagement in die Sparten Sozialdienst und Pflegeüberleitung unterteilt. Der Sozialdienst ist zuständig für die pflegerische Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt. Das können Kurzzeit- oder Langzeitpflege in einem Heim, die Unterbringung in einem Hospiz oder Anschlussheilbehandlungen wie eine Rehamaßnahme sein.

Die Pflegeüberleitung stößt eine häusliche Versorgung, beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst oder das Liefern von Mahlzeiten an. Auch sorgt es dafür, dass Hilfsmittel wie ein Pflegebett zur Verfügung gestellt werden.

Schon während des stationären Aufenthalts erörtert das Entlassmanagement in Absprache mit dem Patienten dessen persönliche Situation und leitet frühestmöglich Folgemaßnahmen ein. Es hilft beim Stellen der Anträge, kontaktiert Pflegeeinrichtungen oder ambulante Pflegedienste und stellt ärztliche Unterlagen für die Einstufung in einen Pflegegrad für den Kostenträger zusammen. Damit diese Unterstützung möglich ist, wird außer bei medizinischen Notfällen bereits bei der Aufnahme die Einwilligung des Patienten eingeholt.

Seit 2019 gibt es auch drei Pflegekoordinatorinnen. Sie begleiten die Ärzte bei den Visiten und führen Patientengespräche, um den individuellen Bedarf abzuklären. Anschließend treffen sie die Vorauswahl, ob Sozialdienst oder Pflegeüberleitung in Frage kommen, bevor das Pflegepersonal der Station eine Einschätzung gibt.

Aber: „Die Patienten sind mündige Bürger“, betont Karin Wenzel, die die Teamleitung des Sozialdienstes innehat, „niemand kann gezwungen werden, etwas zu tun, was er nicht will.“ Das bedeutet, es werden keine Entscheidungen über den Kopf des Patienten hinweg getroffen, außer er ist aufgrund seines Gesundheitszustands dazu nicht in der Lage. Dann übernehmen Angehörige diese Aufgabe, vorausgesetzt, es liegen eine Patientenverfügung und eine Vollmacht vor.

Doch das sei häufig nicht der Fall, berichtet Wenzel. Sie legt jedem ans Herz, sich früh Gedanken darüber zu machen, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, beziehungsweise, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf und die Familie mit einzubeziehen. Ansonsten regt der Stationsarzt eine gesetzliche Betreuung an.

2019 wurden vom Entlassmanagement des Westpfalz-Klinikums in Kaiserslautern 6600 Fälle bearbeitet. Es ist ein Haus der Maximalversorgung mit mehr als 1400 Betten. lmo