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Bauen in schwierigen Zeiten

Verbraucherschützer raten zu einer genauen Prüfung des Vertrags vor der Unterzeichnung

Bauen in schwierigen Zeiten

Im Bauvertrag ist verbindlich geregelt, was Bauherren für ihr Geld bekommen - und was nicht. FOTO: DJD/BAUHERRENSCHUTZBUND/MARKO PRISKE

Die Preise für den Neubau eines Eigenheims steigen. Parallel erschweren höhere Zinssätze und die Nachschubsituation bei Baumaterialien den Weg in die eigenen vier Wände. Umso wichtiger ist es, Hausangebote und die Vertragsunterlagen von Bauunternehmen und Hausanbietern genau zu prüfen.

Unabhängiger Rat kann vor Fehlentscheidungen schützen

Die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund (BSB) weist darauf hin, dass gedruckte Werbeprospekte und Internetangebote keine verbindlichen Angaben darüber enthalten müssen, was der Leistungsumfang des Hausprojekts am Ende beinhaltet. Sie dienen lediglich als erste Orientierung, parallel sollte man Referenzen und Erfahrungen anderer Bauherren Wirtschaftsauskünfte in Entscheidungsfindung oder die einbeziehen.

Verbindlich ist am Ende das, was in einem Bauvertrag schwarz auf weiß festgehalten wird. Er fasst die wesentlichen Rahmenbedingungen des Bauablaufs zusammen. In der Bau- und Leistungsbeschreibung müssen die Leistung, die der Bauunternehmer erbringt, sowie die eingesetzten Materialien detailliert und aussagekräftig beschrieben sein. Vage Beschreibungen sind mit Vorsicht zu genießen - gerade in Zeiten knapper Baumaterialien könnte der Unternehmer zu weniger wertigen Ersatzprodukten greifen. Auch Angaben zum Zahlungsplan dürfen im Bauvertrag nicht fehlen.

Laut BSB gibt es klare gesetzliche Vorgaben, was im Bauvertrag sowie in der Bau- und Leistungsbeschreibung enthalten sein muss. Diesen Regelungen entsprechen jedoch viele Vertragswerke nur teilweise. Für den Baulaien ist es daher sinnvoll, sich vor der Unterzeichnung des Vertrags sachverständigen Rat einzuholen, zum Beispiel über einen unabhängigen Bauherrenberater, der als Architekt oder Bauingenieur die Inhalte beurteilen kann.

Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Berateradressen. Bei lückenhaften Verträgen oder rechtlich fragwürdigen Passagen kann der Bauherr mit dem Unternehmen nachverhandeln oder sich bei groben Abweichungen auf die Suche nach Alternativen machen. djd/msw