Der Gesetzgeber mutet den Nutzern der bundesweit rund elf Millionen Einzelraumfeuerstätten einiges zu. Die Vorschriften hängen vom Alter der fest gemauerten Kamine oder mobilen Schwedenöfen ab und treten zu unterschiedlichen Daten in Kraft. Seit 1. Januar gelten verschärfte Grenzwerte der „1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV), Stufe 2“ für alle Kachel- und Kaminöfen. Demnach dürfen sie, wenn sie vor dem 22. März 2010 in Betrieb genommen wurden, nur noch maximal 0,15 Gramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Jüngere Feuerungsanlagen dürfen sogar nur 0,04 Gramm Staub und 1,25 Gramm CO2 emittieren.
„Eigentlich gelten diese Grenzwerte schon seit 2015“, erklärt Kohl. Doch es gebe Übergangsfristen. Vor dem 31. Dezember 1974 installierte Öfen durften beispielsweise schon zum 1. Januar 2015 nicht mehr angeheizt werden, wenn sie zu viel Dreck in die Luft geblasen haben. „Jeder Feuerstätteneigentümer muss seit 1. Januar 2015 gegenüber der Unteren Bauaufsicht bei der Kreisverwaltung oder dem zuständigen Schornsteinfeger einen Prüfnachweis erbringen“, so der Innungs-Obermeister und Sachverständige der Handwerkskammer. Als Beleg für die Einhaltung der Grenzwerte diene eine Herstellerbescheinigung, die es auch beim Fachunternehmen gebe. „Alternativ kann man unter www.cert.hki-online.de in die Datenbank schauen“, erklärt Kohl.
„Sollte ein derartiger Nachweis nicht zu beschaffen sein, konnten bis Ende 2024 die Emissionen gemessen oder ein Partikelfilter eingesetzt werden“, sagt er und betont: „Seit 1. Januar dieses Jahres geht das aber nicht mehr.“ Wer seine Feuerstätte trotzdem noch nutzt, setzt sich einem erheblichen Risiko aus: Es existiert kein Versicherungsschutz mehr. Besitzer eines Ofens, der zwischen Neujahr 1995 und 22. März 2010 in Betrieb ging, sei in erheblichem Zugzwang, sagt der Inhaber eines Kaminofenstudios in Grünstadt. Das Problem sei, dass viele Betroffene ahnungslos seien. Denn nicht alle Kreisverwaltungen hätten Bescheide verschickt und auf die zum 31. Dezember 2024 auslaufende Frist hingewiesen.
Dennoch: Auch wer nicht informiert ist, muss sich darum kümmern, dass seine Feuerungsanlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht. „Die Entscheidungshoheit über eine eventuelle Stilllegung oder einen Weiterbetrieb liegt beim Kreis“, erklärt Kohl und rät dringend, dort anzufragen. Sollte die Behörde das Okay dafür geben, dass doch noch gemessen oder nachgerüstet wird, empfiehlt der Experte, statt eines preiswerten passiven Filters einen aktiven zu wählen. Der holt Staubpartikel mit elektrostatischer Aufladung zuverlässig aus dem Rauch. Da aber eine regelmäßige Wartung unerlässlich sei, gehe das ins Geld, „und es lohnt sich in den meisten Fällen, die Feuerstätte zu erneuern“, erläutert er. An die Zentralheizung angeschlossen, werde das gesamte Haus mit Wärme und Heißwasser versorgt. Eine elektronische Ofensteuerung helfe, bis zu 50 Prozent an Brennholz zu sparen. Beruhigend: Anlagen, die ab dem 23. März 2010 über den Fachhandel erworben wurden, halten die Grenzwerte ein. ANJA BENNDORF
Heiztechniken auf dem Prüfstand
Nah und Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung: Welche Heizform passt zu meinem Haus?
Beim Bau oder der Modernisierung eines Eigenheims stellt sich eine zentrale Frage: Welches Heizsystem ist das richtige? Neben der beliebten Wärmepumpe gibt es weitere Optionen - zum Beispiel Nah- oder Fernwärme, Holzheizungen oder hybride Systeme mit verschiedenen Energieträgern. „Die Entscheidung hängt von Kosten, Effizienz, Effizienz, Umweltfreundlichkeit und regionalen Gegebenheiten ab“, sagt Erik Stange, Pressesprecher beim Bauherren-Schutzbund (BSB).
Welches Heizsystem im Einzelfall das beste ist, lässt sich in einer unabhängigen Beratung herausfinden. Diese bieten zum Beispiel die Verbraucherschützer des BSB an. Sie agieren unabhängig von Herstellern oder Installationsfirmen und können neutrale Empfehlungen auf Basis einer gründlichen Analyse und des Vergleichs von Angeboten abgeben. Unter www.bsb-ev.de gibt es mehr Hintergrundinfos und Ansprechpartner.
Nah- und Fernwärme
Bei Nah- und Fernwärme liefern zentrale Kraft- oder Heizwerke die Wärme über ein Leitungsnetz direkt ins Haus. Das macht sie wartungsarm und platzsparend - es muss keine eigene Heizquelle vorgesehen werden.
Auch die CO2-Bilanz kann gut sein, wenn die Wärme aus erneuerbaren Energien oder industrieller Abwärme stammt. Doch die Verfügbarkeit ist regional begrenzt und Verbraucher sind an einen Anbieter gebunden. Zudem sind langfristige Preisentwicklungen schwer kalkulierbar, da die Kosten von Energieversorgern vorgegeben werden.
Wärmepumpe
Wärmepumpen nutzen Umweltwärme aus Luft, Wasser oder Erde mit hoher Effizienz. Sie punkten mit niedrigen Betriebskosten und klimafreundlicher Arbeitsweise - vor allem in Kombination mit einer Photovoltaikanlage.
Allerdings funktioniert nicht jede Wärmepumpe in jeder Region und in allen Häusern gleich gut. Während Luftwärmepumpen günstig und flexibel sind, benötigen Erd- oder Wasserwärmepumpen teure Bohrungen oder Genehmigungen.
Holzheizung
In waldreichen Regionen kann eine Holzheizung, etwa mit Pellets oder Scheitholz, wirtschaftlich sinnvoll sein. Moderne Holzheizungen nutzen den nachwachsenden Rohstoff effizient und lassen sich auch in älteren Häusern gut betreiben. Zu bedenken ist, dass sie Lagerplatz und mehr Wartung als andere Systeme benötigen.
Hybride Heizlösungen kombinieren verschiedene Energieträger, um Kosten zu optimieren und Versorgungssicherheit zu erhöhen. So kann eine Gasheizung mit Solarthermie oder einer Warmwasser-Wärmepumpe ergänzt werden. Sinnvoll sind sie vor allem im Bestandsbau, um eine vorhandene fossile Heizung zu entlasten. djd