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Ausbildung und Beruf - Zweibrücken

Berufsunfähigkeit: Betroffene müssen eindeutig informieren

Meldung bei Versicherung rasch und formgerecht

Berufsunfähigkeit: Betroffene müssen eindeutig informieren

Im Fall einer verspäteten Meldung der Berufsunfähigkeit gab ein Gericht der Versicherung recht. FOTO: DPA-TMN

Um Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss die Berufsunfähigkeit rechtzeitig mitgeteilt werden. Eine bloße Ankündigung, dass möglicherweise in Zukunft eine Berufsunfähigkeit droht, reicht nicht aus. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Az: 20 U 107 80/21).

Wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert, verhandelte das Gericht den Fall eines Mannes in ärztlicher Behandlung. Der Mann gab an, seiner Berufsunfähigkeitsversicherung Anfang 2017 mitgeteilt zu haben, dass nach Abschluss der Behandlung womöglich eine Berufsunfähigkeit bestehen könnte. Erst im Januar 2020 gab er die tatsächliche Berufsunfähigkeit bei der Versicherung an und verlangte entsprechende Leistungen. Die beklagte Berufsunfähigkeitsversicherung berief sich darauf, dass die Berufsunfähigkeit zu spät mitgeteilt wurde.

Das Gericht entschied zugunsten der Versicherung. Wer berufsunfähig ist, müsse den Versicherer formgerecht informieren. Und zwar so, dass erkennbar sei, dass ein Versicherungsfall tatsächlich oder nach den Vorstellungen des Betroffenen eingetreten sei.

Erst dann könne der Versicherer einen Versicherungsfall prüfen und feststellen, ob ein Leistungsanspruch besteht. Nach Ansicht des OLG habe sich die Versicherung darauf verlassen dürfen, dass sich der Kläger nach Abschluss der Behandlungen erneut meldet. tmn


Immer mehr junge Leute ohne Berufsabschluss

Rund zwei Millionen 20- bis 34-Jährige betroffen

Laut dem Berufsbildungsbericht 2022 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung steigt die Zahl von Menschen zwischen 20 und 34 Jahren ohne Berufsabschluss stetig. 2015 hatten 1,9 Millionen junge Erwachsene keinen Berufsabschluss, 2020 waren es bereits 43.000 mehr. Die Bundesregierung verstärkt daher auf Basis ihrer neuen Fachkräftestrategie den Fokus auf Qualifizierung und Weiterbildung. 

Das sind gute Nachrichten, denn Menschen mit Berufsabschluss haben in Personalgesprächen eine stärkere Verhandlungsposition und werden besser entlohnt als angelernte Arbeitskräfte. Zudem sind sie seltener arbeitslos. Bei der praktischen Umsetzung der beruflichen Mehrqualifikationen kommen Weiterbildungsanbieter ins Spiel.

Chancen im IT-Bereich

Gerade im Bereich IT bieten sie praktikable Lösungen gegen den Fachkräftemangel, indem sie interessierten Personen ohne Berufsabschluss eine neue Chance eröffnen. Simon-Dix Koser beispielsweise hat sie genutzt. Der heute 38-Jährige ist gelernter technischer Zeichner. Wegen einer schweren Krankheit wurde er im jungen Alter berufsunfähig und konnte mehr als zehn Jahre lang nicht arbeiten. Damit galt er offiziell wieder als ungelernt.

Nach seiner gesundheitlichen Genesung erfuhr er von der Möglichkeit, sich im IT-Bereich weiterbilden zu lassen und startete 2019 mit der Umschulung zum Fachinformatiker Systemintegration bei der GFN, einem deutschlandweiten Bildungsanbieter mit IT-Spezialisierung. Hier wurde ihm sogar nach seinem erfolgreichen Abschluss eine unbefristete Stelle als Technischer Support-Administrator angeboten, in der er bis heute arbeitet.

Leute nicht abhängen

Unter der Web-Adresse www.arbeitsagentur.de/k/zukunftsstarter stellt die Bundesagentur für Arbeit Infos für Weiterbildungswillige zusammen. Anna Bordzol, GFN-Expertin für geförderte Weiterbildungen und Standortleiterin bei GFN in Hamburg, sieht einen klaren Trend: „Früher mussten die Interessierten ihre Kostenträger noch um Förderungen bitten, jetzt ist das eher umgekehrt. Dort ist man sich darüber im Klaren, dass man es sich nicht mehr leisten kann, Leute abzuhängen." Auch unter www.gfn.de gibt es detaillierte Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten speziell in der IT. Für viele Arbeitslose wichtig zu wissen: Bei Umschulungen sind Schulnoten nicht von Bedeutung. Hier liegt das Augenmerk mehr darauf, ob das thematische Interesse vorhanden ist. Einen vorherigen Berufsabschluss müssen die Bewerber nicht zwingend vorweisen können. djd