Anzeigensonderveröffentlichung
Ausbildung & Beruf

Was Schnuppertage und Probearbeiten unterscheidet

Für Formen des Kennenlernens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten unterschiedliche Regelungen

Was Schnuppertage und Probearbeiten unterscheidet

Bei Schnuppertagen dürfen Interessierte nur kleinste Tätigkeiten unter Aufsicht erledigen. FOTO: DPA-TMN

Wollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer besser kennenlernen, bevor sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, kommen etwa Schnuppertage oder ein Probearbeiten infrage. Rechtlich gibt es hier allerdings Unterschiede.

Geht es um ein Probearbeiten oder um Schnuppertage? Wer einen Betrieb kennenlernen soll, achtet im besten Fall auf die Details der Vereinbarung. Denn es gibt Unterschiede, wie Markus Pander, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Magazin „Nord-Handwerk” erklärt. Während sogenannter Schnuppertage sollen sich Interessierte meist einen Eindruck vom Betrieb und der Arbeit vor Ort machen können. Laut Pander besteht bei einem solchen „Einfühlungsverhältnis” aber keine Arbeitspflicht. Für Interessierte gelte zwar das Hausrecht, nicht aber das Weisungsrecht. Das heißt: Sie müssen keine Anweisungen des Arbeitgebers befolgen, bekommen aber auch keine Vergütung.

„Minimale Arbeiten” dürfen Interessierte dem Fachanwalt zufolge übernehmen, allerdings nur unter Aufsicht anderer Beschäftigter. Die Schnuppertage dürfen maximal eine Woche dauern. Währenddessen sind die Interessenten nicht gesetzlich unfallversichert. Im Gegensatz dazu dient Probearbeiten dazu, zu prüfen, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für das Arbeitsverhältnis erfüllt. Deshalb erledigen sie während der Probearbeit auch Tätigkeiten eines vollwertigen Arbeitnehmers und unterstehen den Weisungen des Arbeitgebers, heißt es in dem Beitrag.

Daraus ergibt sich in der Regel ein Anspruch auf Vergütung. Wer zur Probe arbeitet, ist zudem auch noch gesetzlich unfallversichert. tmn/msw


Ausbildungsstart ist jederzeit möglich

Zukunftschance Handwerk

Mit über 130 Ausbildungsberufen bietet das Handwerk vielfältige Möglichkeiten für Auszubildende. Für jeden gibt es eine passende und zukunftssichere Perspektive.

Denn die Aufstiegschancen im Handwerk sind bestens: Eine Ausbildung ist der ideale Start ins Berufsleben und Grundstein für weiterführende Karrieren bis hin zur Meisterprüfung oder einem Hochschulstudium. Mit modernen Berufen, innovativen Technologien und spannenden Ausbildungsinhalten können sich die Jugendlichen selbst verwirklichen.

Der Start in die Ausbildung ist über den Beginn im August oder September hinaus jederzeit möglich. Die Coaches für betriebliche Ausbildung bei der Handwerkskammer der Pfalz helfen Jugendlichen dabei, ihren Wunschberuf und den dazu passenden Betrieb zu finden. Sie führen persönliche Beratungsgespräche und nehmen sie in die Bewerberdatenbank auf. Außerdem geben sie hilfreiche Tipps zur Bewerbung und checken die Bewerbungsunterlagen. Die Coaches vermitteln passgenau zwischen dem Bewerber und einem ausbildungsbereiten Unternehmen und geben wichtige Infos mit auf den Weg in die Ausbildung.

Darüber hinaus stehen die Coaches auch auf Ausbildungsmessen zur Verfügung. So nimmt die Handwerkskammer der Pfalz an der virtuellen Rheinpfalz Ausbildungsbörse „Zukunftsziele” vom 6. bis 16. Oktober teil. Wer an einer handwerklichen Ausbildung interessiert ist und noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, kann am virtuellen Messestand vorbeischauen und sich beraten lassen.

Das Projekt „Coach für betriebliche Ausbildung” wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz und die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit.

Kontakt

Jessica Fornaro: jfornaro@hwk-pfalz.de
Telefon: 0621 53824-20
Sabine Theisen-Kröner: stheisen-kroener@hwkpfalz.de
Tel. 06341 9664-30
Internet: hwk-pfalz.de/ausbildungfertiglos .