1. Hausarzt verständigen: Ist der Angehörige zu Hause gestorben, sollte umgehend der behandelnde Hausarzt verständigt werden. Er muss den Tod bescheinigen. Ohne den Totenschein kann das Standesamt die Sterbeurkunde nicht ausstellen, die etwa zur Anmeldung der Beerdigung notwendig ist. „Beim Sterbeort im Krank...