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Versorgen - Behandeln

Beruf und Familie im Einklang

Pflegen & Helfen in Offenbach achtet auf die Bedürfnisse der Patienten und der Pflegenden

Beruf und Familie im Einklang

Für die Patienten da: das Team der Pflegen & Helfen GmbH. FOTO: PFLEGEN & HELFEN/FREI

Die Pflegen & Helfen GmbH mit Sitz in Offenbach überzeugt auch als Arbeitgeber. Über 40 Mitarbeiter sind in der Verbandsgemeinde Offenbach und der näheren Umgebung für rund 240 Patienten in der aktiven ambulanten Pflege und weitere 160 Menschen in der Beratung tätig. Neue Kräfte sind willkommen.

Pflegen & Helfen in Offenbach achtet auf die Bedürfnisse der Patienten und der Pflegenden

„Weit mehr als der Dienst am Menschen“ – so lautet der neue Slogan des ambulanten Pflegedienstes. Dessen Mitarbeiter leisten wichtige Dienste für pflegebedürftige Menschen, außerdem wird auf die Bedürfnisse der Beschäftigten geachtet.

Die Pflegedienstleitung Katja Bischoff legt viel Wert darauf, dass den Mitarbeitern ausreichend Zeit für die Pflege und die Bedürfnisse der Patienten zur Verfügung steht. Durch individuell angepasste Arbeitszeiten soll den Angestellten ermöglicht werden, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Zum Beispiel gibt es spezielle Mutter-Kind-Touren: Mütter brechen erst dann zu ihren Patienten auf, wenn die Kinder in der Kita oder der Schule angekommen sind. Nicht zu vergessen: Die Beschäftigten in der ambulanten Pflege werden tariflich bezahlt. Bei Pflegen & Helfen zu arbeiten ist entsprechend „weit mehr als ein Job“, nennt Geschäftsführer Martin Winkelmann die Philosophie seines Unternehmens. Dabei werden weitere Mitarbeiter gesucht: examinierte Pflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung und Pflegefachkräfte mit einjähriger Ausbildung. Der Pflegedienst bildet selbst Fachleute für die Pflege aus.

Pflegen & Helfen bietet alle Leistungen rund um die Pflege aus einer Hand an: Behandlungspflege (SGB V), Grundpflege (SGB XI), Unterstützung bei der Abwesenheit der Pflegeperson (Verhinderungspflege) und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Unterstützungsleistungen werden für kleinere Unternehmungen, Termine oder bei den Patienten zuhause angeboten. Von spielerischem Gedächtnistraining bis hin zu Übungen zur Förderung der Motorik reicht die Angebotspalette.

Ebenfalls übernommen werden Beratungsbesuche gemäß § 37.3 SGB XI, wenn jemand Pflegegeld von seiner Pflegekasse erhält, weil er oder sie von Angehörigen oder Bekannten gepflegt wird. Diese Besuche sind verpflichtend und dienen als Hilfestellung für die Pflegepersonen: Angehörige und Pflegebedürftige werden umfassend beraten, um eine optimale Versorgung sicherzustellen. tkn
  

Bei Inkontinenz sind „freie“Wege gefragt

Haltegriffe neben dem WC und barrierefreie, markierte Laufwege ins Bad können den Alltag von Pflegebedürftigen mit Inkontinenz erleichtern. So wird auch das Sturzrisiko reduziert. Deshalb sollten keine Möbel im Weg stehen und Teppichkanten am Boden fixiert werden.

Große Symbole, Bilder oder Schriftzüge an der Badtür sind eine große Hilfe, wenn neben Inkontinenz auch eine Demenz vorliegt. Zu empfehlen ist ein farbiger WC-Sitz, der sich abhebt, heißt es vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Wichtig ist zudem, dass die Pflegebedürftigen Kleidungsstücke tragen, die sie leicht und schnell ausziehen können.

Nicht mehr die volle Kontrolle über die eigene Urin- und Stuhlausscheidung zu haben, ist ein schambehaftetes Thema. Umso wichtiger sei ein offener Umgang damit, so das ZQP. Probleme mit Inkontinenz seien ein „typischer Grund“ dafür, dass die häusliche Pflege nicht mehr zu leisten ist und ein Umzug ins Pflegeheim nötig wird. Mit Anpassungen in der Wohnung lässt sich dieser Schritt womöglich vermeiden. Praxistipps dazu gibt es in einer Broschüre des ZQP – sie ist online kostenlos verfügbar. dpa
  

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