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Zankapfel bauliche Veränderungen

Cura Center Speyer - Büro und Ärztehaus / Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Zankapfel bauliche Veränderungen

Rechtsanwalt Martin Hofmann (links) ist Leiter der Kanzlei Pabst|Lorenz + Partner PartG mbB am Standort Speyer. Rechtsanwältin Verena Wilhelm (rechts) ist Ansprechpartnerin für Fragen zum WEG-Recht. FOTOS: KANZLEI PLUP

Wenn es um gemeinschaftliches Eigentum geht, sind bauliche Veränderungen häufig Streitgegenstand. Sie werden in dem seit Dezember geltenden Wohnungseigentumsgesetz (WEG) neu geregelt. Die Reform birgt viele weitere Änderungen, die Fragen aufwerfen können. Die Anwaltskanzlei Pabst|Lorenz + Partner PartG mbB steht Klienten mit ihrer Expertise zur Seite.

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„Ich würde gerne etwas verändern“ oder „Mein Nachbar hat etwas verändert. Darf er das?“ sind Fragen, mit denen sich Rechtsanwältin Verena Wilhelm immer wieder beschäftigt. Sie ist eine der in der Kanzlei tätigen Anwälte für WEG-Recht und kennt die Probleme, die in einer Eigentümergemeinschaft häufig Thema werden, genau. Sie sagt: „Die Beschlussfassung über die Durchführung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oder die Gestattung wurden vereinfacht. Künftig sind sie mit einfacher Mehrheit möglich, ohne dass es auf die Zustimmung der von einer Maßnahme beeinträchtigten Eigentümer ankommt.“

Die Expertin in WEG-Sachen hat sich mit der Gesetzesreform eingehend auseinandergesetzt. Sie betrifft unter anderem auch die Bereiche Verwalterbefugnisse, Eigentümerrechte, Eigentümerversammlung, Beschlussanfechtung, Jahresabrechnung oder die Harmonisierung von Miet- und WEG-Recht. „Der Verwalter kann jetzt in eigener Verantwortung ohne Beschlussfassung über Maßnahmen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen, entscheiden“, nennt Rechtsanwältin Wilhelm eine andere wichtige Neuerung. Mit der Novelle habe jeder Eigentümer zudem das Recht, die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zu verlangen. Auch können sich die Eigentümer künftig einfacher von ihm trennen.

Die Reform betrifft ebenso Eigentümerversammlungen. „Sie sind künftig immer beschlussfähig“, stellt Rechtsanwältin Wilhelm heraus. Dabei kann nun auch eine Online-Teilnahme ermöglicht werden. „Aber“, schränkt Rechtsanwältin Wilhelm ein, „eine reine Online-Versammlung darf nicht durchgeführt werden.“ Geht es darum, über konkrete Beschlussgegenstände zu entscheiden, kann beschlossen werden, dass dies im Umlaufverfahren mit Stimmmehrheit geschieht. Dieses Prozedere wurde zudem vereinfacht. „Umlaufbeschlüsse bedürfen jetzt nur noch der Textform“, weist Rechtsanwältin Wilhelm hin.

Die Kanzlei Pabst|Lorenz + Partner PartG mbB mit Standorten in Speyer, Mannheim und Bensheim steht ihren Klienten bei allen Fragen zur WEG-Reform mit ihrer Expertise zur Seite.

KONTAKT:

Rechtsanwälte Pabst|Lorenz + Partner PartG mbB
Iggelheimer Straße 26
67346 Speyer
Telefon 06232 679010
www.plup.de
Ansprechpartnerin für Fragen zum WEG-Recht: Rechtsanwältin Verena Wilhelm