In Deutschland haben trotz guter Beschäftigungslage zehntausende Familien nicht genug Geld, um die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigenzufinanzieren. Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2018 rund 19.200 Personen Geld für eine Bestattung von den Sozialämtern.
Bestattungsvorsorge mit Treuhandeinlage: Wünsche vorher festlegen und finanziell absichern
Wer Geld vom Amt für die Bestattung Hinterbliebener erhalten will, muss sich zuvor einer umfangreichen Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen und beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Übernommen werden laut Sozialgesetzbuch die Kosten „für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung“. In welcher Höhe die Kommunen tatsächlich die Kosten übernehmen und vor allen Dingen, welche Bestattungsleistungen übernommen werden, ist nicht festgelegt. Hier gibt es erhebliche Unterschiede.
Bis Ende 2003 hat die gesetzliche Krankenkasse (GKV) beim Tod eines Versicherten ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Seit 2004 erhalten die Angehörigen beim Tod eines geliebten Menschen keine finanzielle Unterstützung mehr von der Krankenkasse. Auch das Sterbegeld für Beihilfeberechtigte wurde gekürzt. Darüber hinaus steigen die kommunalen Gebühren.
Da bei einer Beerdigung viele Kosten entstehen, ist eine Bestattungsvorsorge daher unumgänglich, wenn man bereits zu Lebzeiten seine Angehörigen in der Trauersituation entlasten möchte und sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben sollen oder ihnen der Gang zum Sozialamt erspart werden soll.
Wenn Menschen an ihre Bestattung denken, fragen sie nicht selten „Reicht da kein Sparbuch“? Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann jedoch nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit, welche nicht selten mit der Inanspruchnahme von Sozialhilfe verbunden ist, könnte das Amt die Auflösung des Sparguthabens zur Bezahlung der Pflegekosten verlangen. Im Sterbefall stünde es dann nicht mehr zur Verfügung. Auch besteht die Gefahr, dass die Erben den Sparbetrag nicht oder nur teilweise für die gewünschten Bestattungsleistungen verwenden.Auch das Testament ist keine geeignete Form einer Bestattungsverfügung, da das Testament in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet wird.
Um für eine Bestattung sicher vorzusorgen, gibt es zum Beispiel den Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Für Angehörige stellt eine gesicherte Bestattungsvorsorge eine enorme Erleichterung im Todesfall dar. Die Wünsche des Verstorbenen können bereits vorher festgelegt und die finanzielle Absicherung dieser Wünsche ebenfalls geklärt werden. Die Treuhandeinlage ist keine Versicherung, sondern eine sichere Form der Geldanlage. Damit steht im Leistungsfall das eingezahlte Geld direkt zur Verfügung. Eingezahlt wird als Einmalzahlung oder als Teilzahlung. Die bei vielen Versicherungen zum Beispiel übliche Wartezeit vor dem Leistungsanspruch entfällt.
Zusatzleistungen, wie beispielsweise eine Auslandsrückholgarantie, eine kostenfreie Erstberatung zu Themen des Bestattungs-, Sozial- und Erbrechts sowie eine Bestattungsvorsorge-Card, die über die Art der Vorsorge informiert, ergänzen das Vorsorge-Paket. Die Höhe der Einlage richtet sich individuell nach den festgelegten Wünschen und Vorstellungen. Diese Form der Bestattungsvorsorge ist eine gute Möglichkeit, um zu vereinbaren, wie die Bestattung ablaufen soll. Hierbei wird direkt mit dem gewünschten Bestatter, der auch die Beerdigung ausführen soll, ein Vertrag abgeschlossen.
Die Vorteile einer treuhandsicheren Bestattungsvorsorge liegen klar auf der Hand: Die Angehörigen werden entlastet, es ist keine Gesundheitsprüfung nötig und der Vertragsabschluss ist bis ins hohe Alter möglich. Die Kosten sind transparent, es wird nur eine einmalige Abschlussgebühr von 50 Euro fällig; dies gilt für die gesamte Vertragslaufzeit unabhängig von der Höhe der Einlage. Hinzu kommt die Dokumentation der Wünsche, die Absicherung der ermittelten Bestattungskosten, auf Wunsch auch die Absicherung zukünftiger Friedhofs- und Grabpflegegebühren sowie der Kosten für ein Grabmal. Die Bestattung kann deutschlandweit erfolgen, ein Wunschbestatter kann festgelegt werden.
Ebenso ist die Abholung, Überführung im Inland und Einbettung sowie die Organisation der notwendigen Dokumente in diesem Rahmen möglich. Das angelegte Geld für die angemessene Bestattungsvorsorge ist vor unberechtigtem Auflösungsverlangen geschützt und durch die Global-Ausfallbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts gesichert. Der Kunde erhält einen jährlichen Kontoauszug und seine Angehörigen bekommen nicht in Anspruch genommene Gelder ausgezahlt. |BDB/msw