„Wir vom Bestattungshaus Strätling möchten noch einmal über die neuen Möglichkeiten nach dem reformierten Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz informieren, das Ende September 2025 in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten ist. Doch manche Dinge sind immer noch nicht ganz geklärt und viele wissen auch immer noch nicht, was alles zu beachten ist“, sagt Inhaber Christian Strätling.
Das Wichtigste vorweg: Egal, was man sich für die dereinstige Bestattung nach dem neuen Gesetz wünscht, man muss es zwingend selbst zu Lebzeiten schriftlich festhalten. Wichtig ist auch, dass der letzte Wohnsitz in Rheinland-Pfalz sein muss.
Formulare zur sogenannten Totenfürsorgeverfügung, um dies alles festzuhalten, findet man im Internet, gerne kann man diese aber auch im Bestattungsanfordern.
Die Flussbestattung auf dem Rhein ist in der Gemarkung Ingelheim und in Mainz, Höhe Zollhafen, möglich. Dazu sind nur bestimmte Urnen erlaubt. Darüber klärt das freundliche Team gerne in einem persönlichen Gespräch auf.
Sollte der Wunsch nach der Ascheverstreuung im eigenen heimischen Garten vorhanden sein, so darf diese Ascheverstreuung nur durch einen Bestatter erfolgen. Die GPS-Daten müssen vom Bestatter an die Gemeinde übermittelt werden. Urnen selbst dürfen im Garten nicht begraben werden. Zu Hause darf die Urne allerdings aufbewahrt werden, ebenso ist die Teilentnahme der Asche erlaubt. Hierzu muss schriftlich in der Totenfürsorgeverfügung festgehalten werden, bei wem und wo die Urne aufbewahrt wird beziehungsweise wer alles Teilasche bekommen darf.
Die sogenannte Tuchbestattung, bei der der Körper lediglich in einem Tuch beerdigt wird, ist nur in wenigen Orten in Rheinland-Pfalz möglich. Kaiserslautern gehört zurzeit noch nicht dazu. „Bei Fragen rufen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin“
red
ΚΟΝΤΑΚΤ
Bestattungshaus Strätling, Ihr Bestatter in Kaiserslautern und Olsbrücken, Pariser Straße 48, 67655 Kaiserslautern, Telefon: 0631 41459333.
Bestattungsvorsorge: ein wichtiges Thema
Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung
Die eigene Bestattung ist ein Thema, das viele Menschen lieber ausblenden - dabei kann eine gut durchdachte und rechtzeitig umgesetzte Bestattungsvorsorge eine große Erleichterung bedeuten. Diese entlastet die Angehörigen von finanziellen Belastungen in einer emotional schwierigen Zeit. Drei Gründe sprechen im Wesentlichen für einen frühzeitigen Abschluss: Erstens können die Kosten für eine Bestattung je nach Art und Umfang stark variieren, eine Vorsorgeplanung sorgt hier für Kalkulationssicherheit. Zweitens können diejenigen, die rechtzeitig ihre persönlichen Wünsche für die eigene Bestattung festlegen, sicherstellen, dass sie auch wirklich umgesetzt werden. Der dritte und wohl wichtigste Punkt: Mit einer Bestattungsvorsorge entlastet man seine Angehörigen von Entscheidungen und finanziellen Belastungen in einer emotional schwierigen Zeit.
Vorsorge ist umso wichtiger, wenn man sich für eine besondere Form des Gedenkens entscheidet, etwa einen Erinnerungsdiamanten. Bereits zu Lebzeiten kann man Größe, Anzahl und den passenden Schliff auswählen, die Angehörigen erhalten nach dem Tod den oder die Diamanten. Das Verfahren zur Umwandlung von Kremationsasche oder von Haaren in einen Erinnerungsdiamanten wurde von der Firma Algordanza in der Schweiz entwickelt, mehr Infos: www.algordanza.com. Im Rahmen der Vorsorgegarantie kann man durch einen Vertrag mit einem rechtlich selbstständigen Partnerunternehmen festlegen, welche und wie viele Diamanten aus der Asche oder den Haaren transformiert werden sollen. Bei der Finanzierung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtsumme möglich, der Rest wird nach Erstellung des Diamanten fällig. Wer seine Angehörigen komplett entlasten möchte, zahlt bei Vertragsabschluss den Gesamtbetrag auf ein unabhängig verwaltetes Konto ein.
Legt man statt dem Abschluss einer Bestattungsvorsorge Geld auf dem Sparbuch zurück, so haben die Angehörigen darauf nicht automatisch Anspruch, denn die Summe wurde nicht „zweckgebunden“ angelegt. Ein weiterer Vorzug der Bestattungsvorsorge gegenüber dem Sparbuch: Sie gehört zum Schonvermögen und muss nicht für andere Zwecke angetastet werden, denn sie dient nur der Finanzierung der Bestattungskosten. Die im Rahmen der Bestattungsvorsorge unterzeichnete Willenserklärung sollte man in seine Dokumentenmappe legen – wo sich auch Geburts- und Heiratsurkunden befinden. Denn dies sind die ersten Dokumente, die ein Bestatter im Sterbefall benötigt. Den eigenen Bestattungswunsch im Testament zu verfügen, reicht nicht aus, da die Testamentseröffnung meist Wochen nach dem Tod beziehungsweise der Beisetzung stattfindet. djd