Anzeigensonderveröffentlichung
Ruhestätten und Grabpflege

Vorbereitung hilft

Leitfaden für das Organisatorische schon im Vorfeld erstellen

Es ist nie der richtige Zeitpunkt, einen geliebten Menschen zu verlieren. Trotz aller Trauer und dem Schock, den ein Sterbefall mit sich bringt, muss an vieles gedacht werden. Umso wichtiger ist es, sich den Leitfaden rechtzeitig zurechtzulegen. Etliches kann in Ruhe im Vorfeld vorbereitet werden.

Auf dem Friedhof kann man eine Nähe zu dem Verstorbenen aufbauen. Er ist ein Ort der Erinnerung und Ruhe. FOTO: SUSANNE KÜHNER
Auf dem Friedhof kann man eine Nähe zu dem Verstorbenen aufbauen. Er ist ein Ort der Erinnerung und Ruhe. FOTO: SUSANNE KÜHNER

Der schwerste Schritt ist für viele Trauernde oft die Entscheidung zwischen Sarg und Urne, denn der letzte Moment, der dem geliebten Verstorbenen gewidmet wird, soll würdevoll sein. Generell steht fest: Ein Sarg wird immer benötigt, ganz gleich, ob Erd- oder eine Feuerbestattung gewünscht wird. 

Der Unterschied: Särge für die Kremation sind leichter und weniger aufwendig gestaltet. Särge zur Erdbestattung sind in der Machart deutlich stabiler, da sie dem Erddruck standhalten müssen, und darüber hinaus repräsentativer. Für die Feuerbestattung wird zusätzlich eine Urne gewählt, auch hierfür gibt es zahlreiche Variationen. Die meisten Friedhöfe verlangen Urnen aus nachhaltigem Material, das mit der Zeit rückstandsfrei vergeht. Mittlerweile bieten viele Bestattungsunternehmen die Möglichkeit an, den Sarg oder die Urne von den Angehörigen noch selbst verzieren zu lassen.

Zu den wichtigen Dokumenten, die im Todesfall bereitgehalten werden sollen, zählen die ärztliche Todesbescheinigung, der Personalausweis, die Aufenthalts- oder Meldebescheinigung und das Familienstammbuch. Bei Ledigen wird zudem die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk benötigt. Bei Verwitweten wird neben der Heirats- die Sterbeurkunde des Ehepartners vorgelegt Zu den Unterlagen gehören des Weiteren: die Graburkunde - sofern vorhanden -, etwaige Verfügungen, die Versicherungsnummer der Krankenkasse und der Rentenversicherung sowie Versicherungsunterlagen.

Zu den Formalitäten zählen die standesamtliche Beurkundung des Sterbefalls, die Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung, die Benachrichtigung der Krankenkasse, von Versicherungen und eventuell berufsständischen Organisationen, die Abmeldung und Beantragung der Vorschusszahlung bei der Rentenversicherung und die Beschaffung aller erforderlichen Genehmigungen.

Organisatorisch gibt es darüber hinaus einiges zu tun. Der Termin für die Trauerfeier mit Bestattung muss festgelegt werden, Terminabsprachen mit dem Geistlichen, dem Trauerredner und Musikern müssen getroffen werden, Zeitungsanzeigen und Danksagungen wie der Druck von Sterbebildern, Trauerbriefen und Trauerkarten in die Wege geleitet werden. Dabei unterstützen die zuständigen Bestattungsunternehmen die Hinterbliebenen. xsm