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Pflegekompass

Gesundheit: Sicher und gesund durch die heiße Jahreszeit

Hella Blinn, Heimleiterin der Seniorenresidenz der Westpfalz-Klinikum Pflege GmbH, gibt Tipps zum Thema Hitzeschutz für pflegebedürftige Menschen und erklärt, was Angehörige beachten sollten.

Für pflegebedürftige Personen, besonders ältere, stellt Hitze eine ernstzunehmende gesundheitliche Herausforderung dar. Diese können die Temperatur oft nicht mehr richtig wahrnehmen oder einschätzen. Dehydration, Kreislaufprobleme und im schlimmsten Fall ein Hitzschlag sind mögliche Folgen. Wie können pflegende Angehörige ihre Liebsten zu Hause sicher durch die heiße Jahreszeit bringen? Hella Blinn, Heimleiterin der Seniorenresidenz der Westpfalz-Klinikum Pflege GmbH, gibt praxisnahe Tipps, die sich leicht umsetzen lassen.

Den Schatten suchen: Hella Blinn, Heimleiterin der Seniorenresidenz der Westpfalz-Klinikum Pflege GmbH, gibt praxisnahe Tipps. FOTO: MIDE
Den Schatten suchen: Hella Blinn, Heimleiterin der Seniorenresidenz der Westpfalz-Klinikum Pflege GmbH, gibt praxisnahe Tipps. FOTO: MIDE

„Gerade bei Menschen mit Demenz funktioniert das Temperaturempfinden oft nicht mehr“, erklärt Blinn. So kommt es vor, dass bei 30 Grad im Schatten noch dicke Westen getragen werden. Zudem ist das Durstgefühl bei älteren Menschen häufig vermindert – ein großes Risiko bei Hitze. „Viele trinken zu wenig, weil der Körper kein Warnsignal sendet. Wenn der Durst kommt, ist es meist schon zu spät“, warnt Blinn. 

In der Seniorenresidenz folgt das Team einem strukturierten Hitzeschutzkonzept, das größtenteils auf Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz basiert. Ziel sind einfache, aber wirkungsvolle Maßnahmen zur Abkühlung, ausreichenden Flüssigkeitszufuhr und gesundheitlichen Stabilität. Im Mittelpunkt steht die ausreichende Trinkmenge. „Manche Bewohner haben aus medizinischen Gründen eine Bilanzierung der Flüssigkeitszufuhr. Gerade an heißen Tagen kann es helfen, die Aufnahme zu protokollieren, um sicherzustellen, dass genug getrunken wird“, erläutert Blinn. Die empfohlene Menge liegt im Normalfall bei mindestens anderthalb Litern, hängt jedoch vom Gesundheitszustand und Vorerkrankungen ab. Bei Herz- oder Nierenerkrankungen sollte dies mit dem Arzt besprochen werden. 

Angehörige sollten nicht nur Getränke bereitstellen, sondern auch aktiv zum Trinken animieren. Blinn empfiehlt: „Vielfalt motiviert. Bieten Sie Wasser, lauwarme Kräutertees oder mit Obst angereichertes Wasser an. Pfefferminztee wirkt besonders erfrischend – aber bitte nicht eiskalt, das belastet den Kreislauf.“ Wasserreiche Lebensmittel wie Gurken oder Melonen können in kleinen Stücken oder püriert angeboten werden. „An heißen Tagen sind Smoothies besonders lecker und können über einen Strohhalm getrunken werden“, so Blinn. Fehlt das Durstgefühl, kann gemeinsames Trinken motivieren. Dazu kann man das Glas heben, sich zuprosten oder ein Trinklied singen. 

Mit steigenden Temperaturen verändert sich oft auch der Appetit. Die Seniorenresidenz verzichtet daher im Sommer auf schwere Speisen und bietet stattdessen leichte Gerichte, klare Brühen, frische Salate oder kleinere Portionen über den Tag verteilt an. Angehörige sollten ebenfalls auf leichte, gut verdauliche Speisen setzen, um den Körper zu entlasten und das Wohlbefinden zu fördern.

Dass man bei großer Hitze möglichst im Schatten oder im Haus bleibt, ist vielen bekannt. Damit es drinnen kühl bleibt, wird in der Seniorenresidenz in den kühleren Morgenstunden gründlich gelüftet. Anschließend werden die Räume durch Jalousien oder Vorhänge abgedunkelt. Außenjalousien und Sonnensegel schützen Gemeinschaftsbereiche vor direkter Sonneneinstrahlung. „Zuhause sollten tagsüber, wenn es draußen heiß ist, die Fenster möglichst geschlossen bleiben, um die Wärme draußen zu halten“, empfiehlt Blinn. 

Auch Schalen mit Wasser und Zitronenscheiben können das Raumklima subjektiv verbessern und für einen frischen Duft sorgen. „Das ist ein Reiz, der über das limbische System direkt Emotionen und Wohlbefinden beeinflusst“, erklärt Blinn. Das limbische System, ein Teil des Gehirns, ist für emotionale Reaktionen zuständig und eng mit dem Geruchssinn verknüpft. Angenehme Düfte wie frische Zitrone wecken positive Erinnerungen, beruhigen und fördern Entspannung. Das ist ein oft unterschätzter Effekt gerade bei älteren oder demenziell erkrankten Menschen. „Wasser mit Zitrone vermittelt allein durch den Anblick das Gefühl von erfrischender Kühle“, so Blinn. Beim Einsatz von Ventilatoren sollte darauf geachtet werden, dass die Luft nicht direkt auf die pflegebedürftige Person bläst. Besser ist es, die Luft über eine mit Wasser gefüllte Schale wegzuleiten, um Verdunstungskälte zu erzeugen. Körpersprays oder feuchte Tücher zur Befeuchtung von Armen, Beinen, Händen und Füßen sind einfache, aber wirksame Mittel. Außerdem empfiehlt Blinn, auf Haut und Augen zu achten. Eine zum Hauttyp passende Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor, Sonnenhüte, Sonnenbrillen mit UV-Schutz sowie luftige Kleidung aus Naturfasern wie Leinen gehören im Sommer zur Grundausstattung, auch für Senioren. 

Wichtig ist, Anzeichen einer Dehydration zu erkennen. „Warnsignale sind trockener Mund, verringerter Speichelfluss, Unruhe, verwaschene Sprache sowie Verwirrtheit oder starke Müdigkeit. Bei solchen Symptomen ist schnelles Handeln erforderlich, im Ernstfall muss ärztliche Hilfe gerufen werden“, warnt Blinn. Prävention sei hier entscheidend: rechtzeitig trinken, Räume kühlen und körperliche Belastungen vermeiden. mide


Pflegepausen einfacher gemacht

Der neue gemeinsame Jahresbetrag vereint Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Die meisten pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden von Angehörigen betreut. Doch auch diese werden mal krank, haben Termine oder brauchen einfach Urlaub. Bisher waren für diese Fälle zwei unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung vorgesehen: Die Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung und die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) im häuslichen Umfeld.

„Für die beiden Varianten gab es unterschiedlich hohe Zahlungen und Leistungszeiträume, verschiedene Voraussetzungen, und sie waren nur begrenzt aufeinander übertragbar“, erläutert Frank Herold von der compass Pflegeberatung. „Ab dem 1. Juli 2025 werden sie zum neuen Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Das macht für Betroffene vieles einfacher.“ 

So sieht die neue Leistung aus:

Konkret stehen dann allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 pro Kalenderjahr 3.539 Euro zur Verfügung, die sie ganz flexibel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege einsetzen können – Informationen dazu gibt es auch unter www.pflegeberatung.de. „Um die Zusammenlegung problemlos zu ermöglichen, werden die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege denen der Kurzzeitpflege angeglichen. Das bedeutet, Verhinderungspflege kann jetzt ebenfalls für bis zu acht Wochen statt wie bisher für sechs Wochen im Jahr genutzt werden – auch das hälftige Pflegegeld wird entsprechend länger weitergezahlt. Zusätzlich entfällt die Vorpflegezeit von sechs Monaten, sodass direkt nach Erteilung eines Pflegegrads Verhinderungspflege möglich ist“, erklärt der Experte. Bestehen bleibt allerdings die Regelung, dass es für Ersatzpflege durch nahe Verwandte oder Mitbewohner geringere Leistungen gibt: maximal in Höhe des Pflegegelds, aber nun für acht statt sechs Wochen. 

Diese Übergangsregelungen gelten:

Ungewöhnlich bei der Neuregelung ist, dass sie in der Jahresmitte stattfindet, denn die Ansprüche auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gelten normalerweise für ein Kalenderjahr. Deshalb sind Übergangsregelungen vorgesehen. Fragen dazu lassen sich gut in einer Pflegeberatung klären, etwa bei der kostenfreien Service-Nummer von compass unter 0800 - 101 88 00. Privat Versicherte können auch Beratung per Videogespräch oder im eigenen Zuhause erhalten. „Zum Glück sind die Regelungen aber recht praktisch gestaltet“, so Herold. „Es wird einfach geschaut, welche Beträge bis zum 30. Juni schon verbraucht wurden, und diese werden dann auf den neuen Gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet. Auf das ganze Jahr betrachtet, hat man also den vollen Anspruch. Bei der Verhinderungspflege bedeutet das, dass zum ersten Juli gegebenenfalls neue Ansprüche aufleben können.“ djd