Anzeigensonderveröffentlichung
Pflegekompass

Beratung beim Pflegegeldbezug

Gespräche mit Fachleuten sollen entlasten und die Pflegequalität sichern

Die Beratungseinsätze bei Pflegegeldbezug haben zwar auch eine Kontrollfunktion, dienen aber vor allem der Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen FOTO: DJD/COMPASS PRIVATE PFLEGEBERATUNG/MATTPHOTO
Die Beratungseinsätze bei Pflegegeldbezug haben zwar auch eine Kontrollfunktion, dienen aber vor allem der Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen FOTO: DJD/COMPASS PRIVATE PFLEGEBERATUNG/MATTPHOTO

Die große Mehrheit der Pflegebedürftigen in Deutschland wird zu Hause von Angehörigen versorgt. Dafür gibt es als finanzielle Unterstützung das Pflegegeld. Wer nur dieses erhält und keine professionelle Unterstützung etwa durch einen Pflegedienst wahrnimmt, ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine häusliche Pflegeberatung wahrzunehmen: bei Pflegegrad 2 und 3 einmal pro Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr. „Die sogenannten Beratungseinsätze nach Paragraf 37.3 Sozialgesetzbuch XI sollen die Qualität der Pflege sicherstellen, aber auch Unterstützung bieten und zur Entlastung der Pflegenden beitragen“, erläutert Daniela Vanjek von der Pflegeberatung compass. 

Pflegebedürftige müssen sich um den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 selbst kümmern und können auch die Beratungsperson wählen – das kann zum Beispiel ein qualifizierter Pflegedienstmitarbeiter oder eine von der Pflegekasse beauftragte, unabhängige Fachkraft sein. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse beziehungsweise -versicherung. „Wir bei compass sind für die Beratungseinsätze der privat Versicherten zuständig und wir kümmern uns auf Wunsch auch gemeinsam mit ihnen darum, dass unsere Klienten ihre Termine regelmäßig wahrnehmen“, so Vanjek. Die Termine finden zu Hause beim Pflegebedürftigen statt – bis zum 31. März 2027 gilt aber eine Regelung, nach der jede zweite Beratung auch als Videogespräch durchgeführt werden kann. Anhand eines Fragebogens wird dann die Pflegesituation analysiert und festgestellt, ob alles gut läuft oder Unterstützungsbedarf besteht. „Die Beratenden geben Tipps, wie sich die Pflege besser schaffen lässt, nennen Entlastungs- und Schulungsangebote und können Hilfsmittel oder Anpassungen des Wohnumfelds empfehlen“, erklärt die Fachfrau. „Es kann auch sein, dass man in der Beratung sieht, dass der Pflegegrad zu niedrig ist, sodass wir einen Höherstufungsantrag anregen. Wir empfehlen eine ausführliche Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI.“ 

Bei Versäumnis droht Pflegegeldkürzung

Am Ende werden die Ergebnisse der Beratung in einem Formular zusammengefasst, das auch die Pflegeversicherung in Kopie erhält. Wer zu vorgeschlagenen Maßnahmen noch Fragen hat oder sich mehr Informationen wünscht, kann sich an die Service-Nummer von compass unter 0800-101-8800 wenden. Auch unter www.pflegeberatung.de gibt es viele nützliche Informationen. Wichtig: Wird die Pflichtberatung nicht wahrgenommen, kann eine Kürzung oder schlimmstenfalls sogar der Entzug des Pflegegelds drohen. Hat man doch einmal einen Termin vergessen, sollte man sich deshalb schnellstmöglich bei der Pflegeversicherung melden und die Situation klären. djd