Anzeigensonderveröffentlichung
Pflegekompass

Pflegesachverständiger: Enge Beratung in Sachen Pflegegrad

Franz Bettinger ist unabhängiger Pflegesachverständiger: Er hilft Menschen, den richtigen Pflegegrad zu erhalten. Er berät und begleitet seine Klienten während des gesamten Verfahrens.

„Vorwiegend helfe ich Menschen, den richtigen Pflegegrad zu erhalten. Dabei berate ich umfassend und begleite meine Klienten während des gesamten Verfahrens - von der Vorbereitung der Antragstellung bis hin zur Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.“ So einfach erklärt der unabhängige Pflegesachverständige Franz Bettinger das hochkomplexe Tätigkeitsfeld, in dem er seit vielen Jahrzehnten mit viel Fachwissen, Sachverstand und Fingerspitzengefühl arbeitet.

Franz Bettinger. FOTO: MIRIAM DIECKVOB
Franz Bettinger. FOTO: MIRIAM DIECKVOB

„Die Erstberatung ist für Privatpersonen bis auf eine Anfahrtspauschale, die ich außerhalb des Kernstadtbereichs von Kaiserslautern berechne, kostenlos. In diesem Erstgespräch kläre ich grundsätzliche Fragen nach Bedarf des Klienten: Ich berate zum Inhalt des Pflegeantrags, mache mir vor Ort ein persönliches Bild von der Pflegebedürftigkeit und erarbeite mit den Klienten den aktuellen Sachstand anhand eines Fragenkataloges. Danach gebe ich eine Einschätzung dazu ab, welche Chancen auf einen Pflegegrad bestehen. Oder ich prüfe einen vorhandenen Bescheid auf Plausibilität und empfehle gegebenenfalls weitere Schritte“, erklärt Bettinger. Wer bei dem Erstgespräch gut zuhört, kann entspannt in die Antrags- oder Widerspruchsphase gehen. Viele Menschen wünschen sich aber auch über das Erstgespräch hinaus eine persönliche Betreuung durch Bettinger. Mit ihnen schließt er einen Vertrag und ist auf Wunsch beispielsweise beim Besuch oder dem Telefoninterview des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz anwesend, protokolliert, hilft, Fragen korrekt zu beantworten, und nimmt den Antragstellern die Nervosität. 

Haben die Klienten dann den richtigen Pflegegrad erhalten, prüft Bettinger den Bescheid auf formale Aspekte: „Dabei geht es vor allem um die Einhaltung von Fristen. Im Regelfall dürfen zwischen Antragsstellung und Erteilung des Bescheides nur 25 Arbeitstage liegen. Hält die Pflegekasse die Frist nicht ein und hat die Verspätung alleine zu vertreten, hat der Antragsteller Anspruch auf 70 Euro für jede angefangene Woche der Fristüberschreitung. Und das unabhängig davon, ob tatsächlich ein Pflegegrad zuerkannt wird“, erklärt Bettinger.

Hat der Klient keinen angemessenen Pflegegrad erhalten, bringt Bettinger einen Widerspruch fristgerecht auf den Weg und begleitet nötigenfalls auch vor das Sozialgericht. Bettinger rät, die Beantragung eines Pflegegrades nicht zu lange aufzuschieben. Auch dann nicht, wenn der familiäre Rahmen die Pflege abdeckt. Manchmal genüge eine starke Erkältung, um eine funktionierende Struktur lahmzulegen. „Dann muss auf die Schnelle unter ungünstigen Bedingungen gehandelt werden. Das muss nicht sein“, sagt er. Bettinger grenzt sich klar von ähnlichen Angeboten sozialer Träger ab: „Ich biete eine persönliche Rundumbegleitung, wenn nötig sogar am Wochenende. Insbesondere überwache ich auch die Einhaltung aller Fristen.“ Hinzu kommt Bettingers besondere Qualifikation. Er kennt den Bereich der Pflege wie kaum ein anderer und hat ihn aus allen Blickwinkeln erlebt.

Als ausgebildeter Krankenpfleger und ICW-Wundexperte mit BWL-Studium, hatte er Leitungsfunktionen in großen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen inne, ist an allen Sozialgerichten inklusive des Landessozialgerichts als Pflegesachverständiger akkreditiert und berät auch Institutionen, Unternehmen oder Anwälte.
mide