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Pflege Kompass

Mit Kredit oder Zuschuss

Altersgerechter Umbau wird staatlich gefördert – Antrag vorab stellen

Mit Kredit oder Zuschuss

Schon wenige Stufen können im Alter zum großen Hindernis werden.

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Im Badezimmer fällt das Alter meist als erstes auf: Es fällt schwerer, in die Wanne zu steigen oder wieder herauszukommen. Das Leben in dem Haus, in dem die Bewohner oft seit Jahrzehnten wohnen, wird nach und nach beschwerlicher. Doch dagegen kann man einiges tun.

„Mit einigen baulichen Veränderungen lässt sich das Haus oder die Wohnung so umbauen, dass man auch im hohen Alter und mit körperlichen Einschränkungen noch komfortabel darin wohnen kann“, betont Andrea Blömer vom Verband Privater Bauherren (VPB).

Die KfW fördert mit Investitionszuschüssen (Altersgerechtes Umbauen 455-B) bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden. Alternativ kann eine Kreditförderung im Produkt „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (Produktnummer 159) beantragt werden, informiert die KfW. Wichtig dabei: Keinesfalls mit den Umbauten anfangen oder auch nur Aufträge dafür an Handwerker erteilen, bevor der Förderantrag gestellt und die Zusage erteilt wurde. Sonst werden die Maßnahmen nicht anerkannt. Es gilt: Erst Fördermittel beantragen, dann bauen.

 Zinsgünstige Kredite der KfW zum altersgerechten Umbauen kann grundsätzlich jeder Investor beantragen, zum Beispiel Wohnungseigentümergemeinschaften aber auch Privatpersonen wie etwa Selbstnutzer von Wohnimmobilien oder Mieter. Gefördert werden Einzel- oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland in den Bereichen Einbruchschutz und Barriere-Reduzierung, so die KfW.

Einen Zuschuss zum altersgerechten Bauen (Programm 159) können Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen. Berechtigt sind auch Mieter. Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss. 

„Man benötigt bei diesen Programmen zum altersgerechten Umbauen nicht, wie bei anderen KfW-Programmen, einen Sachverständigen, der das Projekt beurteilt“, so Andrea Blömer. Der Hauseigentümer oder Mieter kann das selbst in die Hand nehmen. „Allerdings muss er die Rahmenbedingungen der KfW einhalten, zum Beispiel die vorgeschriebene Mindestbreite für Türen, durch die man mit Rollator oder Rollstuhl gelangen muss, oder die Mindestgröße der Dusche.“

Mieter brauchen für Umbauten die Zustimmung ihres Vermieters. „Er muss sie gewähren, wenn sie eine behindertengerechte Nutzung ermöglichen“, betont Anja Franz vom Mieterverein München. Für normale Umbauten dürfen Vermieter die Genehmigung ablehnen, wenn damit ein Eingriff in die Bausubstanz verbunden ist. Geht es aber um Barrierefreiheit, muss der Vermieter zustimmen. Die Kosten trägt aber der Mieter selbst. dpa