Anzeigensonderveröffentlichung
Pflege Kompass

Mit Fachwissen zum Ziel

„Pflexpert“ in Kaiserslautern

Mit Fachwissen zum Ziel

Berät, betreut, begleitet: Als unabhängiger Experte ist Franz Bettinger auch für Privatpersonen tätig.

##mainParagraph##

Das Thema Pflege begleitet Franz Bettinger seit über 40 Jahren. Mit seiner Expertise steht er unter anderem Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zur Seite, wenn es beispielsweise um die Einstufung in einen Pflegegrad geht.

Tritt eine Pflegebedürftigkeit auf, erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad auf Basis eines Gutachtens, das für gesetzlich Versicherte vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellt wird. Bei Privatversicherten übernehmen andere Dienstleister diese Aufgabe. Doch nicht immer sehen die Betroffenen darin eine realistische Einschätzung der Situation, sodass sie gegen die Einstufung Widerspruch einlegen möchten.

Jetzt sind sie bei Bettinger richtig. Als unabhängiger Pflegesachverständiger überprüft und bewertet er die Einstufung nach den aktuellen Begutachtungsrichtlinien.

Dabei geht er nach den gleichen Richtlinien wie der MDK vor und macht sich selbst ein Bild von der Situation. Kommt er in seiner Einschätzung zu dem Ergebnis, dass der Pflegegrad nicht angemessen ist, erstellt er unter Beachtung der Monatsfrist eine eingehende Begründung.

„Die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung ohne eine solche Begründung ist wesentlich höher“, hält er fest. Sollte der Widerspruch dennoch abgelehnt werden, wäre als nächster Schritt der Gang zum Sozialgericht möglich, den Bettinger auf Wunsch ebenfalls begleitet.

Der Pflegeexperte ist seinen Kunden auch bei der Antragstellung für einen Pflegegrad behilflich. Er informiert, klärt auf und berät entsprechend der aktuellen Richtlinien.

Daneben ist Bettinger als unabhängiger Gutachter für Kranken- und Pflegekassen tätig. Er erstellt Expertisen für Rechtsanwälte und Gerichte und berät Pflegeeinrichtungen. lmo

INFO

„Pflexpert“ Franz Bettinger
Friedenstraße 4, 67657 Kaiserslautern
Telefon 0177 2914137
www.pflexpert.de

Entlastung für Angehörige

Angebote zur Unterstützung in der Pflege

Mit Fachwissen zum Ziel-2
Für Angehörige von Pflegebedürftigen ist die Corona-Krise eine schwierige Zeit. FOTO: DPA

Geschlossene Einrichtungen oder in ihre Heimat zurückgekehrte Pflegekräfte: Angehörige von Pflegebedürftigen müssen während der Corona-Pandemie vieles selbst stemmen. Welche Unterstützung gibt es?

Angehörige von pflegebedürftigen, körperlich und geistig behinderten Menschen sollen während der Corona-Pandemie verstärkt entlastet werden. Die Verbraucherzentrale NRW weist auf ihrer Homepage auf einige neue Regelungen hin, die befristet bis zum 30. September gelten.

So gilt zum Beispiel: Das bisherige Recht auf Auszeit von ein bis zehn Arbeitstagen, um im akuten Pflegefall die Pflege zu Hause zu organisieren, wird auf bis zu 20 Tage ausgedehnt. Auch das Pflegeunterstützungsgeld, das für diese Tage das fehlende Einkommen ausgleicht, wird bis zu 20 Tage gezahlt. Reichen die 20 Tage nicht aus, können sich Beschäftigte darüber hinaus anteilig freistellen lassen. Weitere Erleichterungen:

Wer auf stationäre Kurzzeitpflege angewiesen ist, findet solche Ad-hoc-Pflegeplätze jetzt auch in Rehabilitationseinrichtungen und Krankenhäusern. Außerdem können noch nicht in Anspruch genommene Entlastungsleistungen aus 2019 bis Ende September 2020 genutzt werden – drei Monate länger als bisher. dpa