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Für die Ermittlung eines Pflegegrads kommen Gutachter seit Oktober in aller Regel wieder persönlich bei den Pflegebedürftigen vorbei. Darauf weist der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hin.
Die Hausbesuche waren wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt. Stattdessen wurden telefonische Interviews geführt. Doch Corona ist ja nicht vorbei. Wichtige Fragen und Antworten für Pflegebedürftige gibt es hier im Überblick:
Gibt es Ausnahmefälle aufgrund des Infektionsgeschehens?
Seit Oktober finden die Begutachtungen zwar in aller Regel wieder in Form einer persönlichen Untersuchung zu Hause beim Pflegebedürftigen statt. Aber, so stellt MDS-Geschäftsführer Peter Pick klar: Bei besonderen Risikogefährdungen können sie weiterhin per Telefoninterview erfolgen. Dies sei vorläufig bis Ende März 2021 möglich und kommt zum Beispiel infrage, wenn eine Begutachtung in einem Corona-Hotspot erfolgen soll oder die Person, deren Pflegegrad ermittelt werden soll, unter Quarantäne steht.
Wird es Einschränkungen durch Hygienemaßnahmen geben?
Pick verweist auf ein umfassendes Hygienekonzept. Gutachter klären demnach vor einem Hausbesuch ab, ob ein besonderes Risiko vorliegt, und befolgen vor Ort unter anderem die gängigen Regeln im Umgang mit Corona: Abstand,Mund-Nasen- Schutz und regelmäßiges Händewaschen sowie Lüften des Raums.
Verliefen die Telefongespräche bislang problemlos?
Nach Darstellung des MDS schon. Die Zahl der Eingaben und Widersprüche habe sich in den vergangenen Monaten nicht verändert, so Pick. Das strukturierte Telefon-Interview habe in der akuten Pandemiesituation gut funktioniert. Es sei darum gegangen, Menschen mit erheblichem Risiko für eine schwere Sars-CoV-2-Infektion vor Ansteckung zu schützen und ihnen dennoch zeitnah den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung zu ermöglichen. Bestimmte Tipps, etwa zur Verbesserung des Wohnumfelds, seien per Telefon aber nur begrenzt möglich, räumt der MDS ein.
Wie läuft der Weg zum Pflegegrad?
Den Antrag auf Unterstützung stellen Betroffene telefonisch oder schriftlich bei der Pflegekasse, die an die Krankenkasse angegliedert ist. Diese schickt Unterlagen und schlägt einen Termin zur Begutachtung vor. Nach diesem Gespräch kommt der Bescheid über den Pflegegrad. Dieser entscheidet dann letztendlich darüber, welche Geld- und Sachleistungen Pflegebedürftigen zustehen. Wer mit der Einstufung nicht einverstanden ist, kann Widerspruch dagegen einlegen. dpa