Mit 4.500 Euro fördert der Staat reine E-Neuwagen, deren Preis laut Nettopreisliste unter 40.000 Euro liegt. Bei Fahrzeugen mit Anschaffungspreisen zwischen 40.000 und 65.000 Euro gibt es einen Zuschuss von 3.000 Euro, die gleiche Summe kann für einen jungen Gebrauchten beantragt werden. Hinzu kommt ein Herstelleranteil in Höhe der Hälfte der Prämie vom Staat. Maximal können so 6.750 Euro beansprucht werden. Unter Umständen lohnt sich eine zeitnahe Kaufentscheidung, da die Fördersummen 2024 sinken werden und für teurere Fahrzeuge ganz entfallen. Empfehlenswert ist zudem, beim Autohändler nach aktuellen Angeboten, Rabatten oder Herstellerzuschüssen zu fragen. Für die Emissionen, die sie einsparen, können sich die Besitzer eines E-Autos jährlich mit einer Vergütung belohnen lassen. Je nach Modell können das mehrere Hundert Euro sein.
Um den Antrag müssen sich die Eigner nicht selbst kümmern. Im Autohaus, in dem das Fahrzeug erworben wurde, wickeln Experten die Antragstellung unkompliziert ab. Dafür hat das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe einen digitalen Prozess zusammen mit den Energie-Experten der ZusammenStrom GmbH etabliert. Die Prämie kann in bar ausbezahlt oder für kostenlose Leistungen am E-Auto eingesetzt werden. Viele Autohäuser bieten zum Beispiel Gratis-Servicepakete, Gutscheine für Wallboxen oder Ähnliches an. Viele Städte und Kommunen fördern den Ausbau der E-Mobilität zusätzlich. So bieten einige Gemeinden zum Beispiel Rabatte für Parkgebühren oder kostenlose Ladestationen an. Es lohnt sich, bei der örtlichen Verwaltung nachzufragen, welche Möglichkeiten geboten werden. Meist wissen regionale E-Auto-Händler über die kommunalen Regelungen ebenfalls Bescheid und können Auskunft geben. djd