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Oppau, Edigheim, Pfingstweide

„Eitelkeit bei der Steuererklärung fehl am Platz“

Jessica Pötschke berät Arbeitnehmer und Rentner – Sonderausgaben können Nachzahlungen reduzieren

„Eitelkeit bei der Steuererklärung fehl am Platz“

Gute Beratung kann am Ende Geld sparen: Jessica Pötschke betreibt seit fünf Jahren eine Beratungsstelle der Vereinigten Lohnsteuerhilfe in Oppau. FOTO: WUTZKOH/STOCK.ADOBE.COM

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Jessica Pötschke berät Arbeitnehmer und Rentner – Sonderausgaben können Nachzahlungen reduzieren

Seit fünf Jahren betreibt die Steuerfachangestellte Jessica Pötschke in der Oppauer Hugenottenstraße 45 eine Beratungsstelle der Vereinigten Lohnsteuerhilfe und einen Buchhaltungsservice für selbstständige Gewerbetreibende und Freiberufler. Bei letzterem kommt ihr eine Anstellung als Steuerfachangestellte bei einem Steuerberater zugute, mit dem sie in der Bearbeitung der Steuerangelegenheiten dieser Kunden kooperiert.

Die Lohn- und Einkommensteuerhilfeberatung von Jessica Pötschke wendet sich vor allem an Arbeitnehmer und Rentner, denn es werden mehr Rentner einkommensteuerpflichtig. „Bis 2040 sind wir bei einer Besteuerung von 100 Prozent“, beschreibt Pötschke. Es gebe zwar eine Freigrenze, doch wer durchgängig beschäftigt gewesen sei und eine gute Rente habe,würde auf jeden Fall schon heute zur Kasse gebeten. Deshalb empfiehlt sie jedem, sich nicht zu scheuen und sich um die Anerkennung von Behinderungsgraden zu bemühen. „Eitelkeit ist da völlig fehl am Platz“, unterstreicht sie. Man erhalte höhere Sonderausgaben und Belastungskosten anerkannt. So könnten Nachzahlungen reduziert oder vermieden werden.

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Jessica Pötschke FOTO: SCHENK

Für Arbeitnehmer bringe die Corona-Pandemie Belastungen mit sich, die steuerlich geltend gemacht werden können. Da schlage beispielsweise jeder Tag im Homeoffice mit fünf Euro zu Buche. Die Anschaffungen für Laptop oder Drucker könnten abgesetzt werden.

„Ich mache noch persönliche Termine, selbstverständlich coronagerecht“, erläutert Pötschke. Doch viele Kunden steckten ihr die Unterlagen lieber in den Briefkasten. Alles Weitere gehe dann telefonisch und per Post. Um in den Genuss der kompetenten Beratung zu kommen, müssen Kunden Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins werden. Nach der aktuellen Beitragsordnung ist dazu gestaffelt nach Einkommen ein Jahresbeitrag von 39 Euro bei einem Jahreseinkommen bis 10.000 Euro bis hin zu 330 Euro bei über 120.000 Euro fällig. enk