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Kreisjournal Südliche Weinstraße

Wohin mit ausgedienten Elektro-Altgeräten?

Entsorgung: Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft informiert

Wohin mit ausgedienten Elektro-Altgeräten?

Ausgemusterte Fernsehgeräte und Computermonitore werden gemeinsam mit Tablets oder E-Book-Readern gesammelt. Foto: KV SÜW

Grundsätzlich können Elektro-Altgeräte aus Haushalten kostenlos bei Händlern und Online-Händlern abgegeben werden, wenn diese Elektrogeräte auf einer Fläche von 400 Quadratmeter verkaufen oder lagern. Kleine Elektrogeräte, bei denen alle Kantenlängen kleiner 25 cm sind, müssen immer von Händlern zurückgenommen werden – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden. Bei Großgeräten gilt das Prinzip „alt gegen neu“. Häufig nehmen auch kleinere Händler Elektro-Altgeräte auf freiwilliger Basis zurück. An den beiden Wertstoffwirtschaftszentren Nord bei Edesheim und Süd bei Billigheim-Ingenheim werden Elektro-Altgeräte aus Haushalten kostenfrei angenommen, so auch beim Sperrmüll auf Abruf im Landkreis Südliche Weinstraße. Auch Elektro-Altgeräte aus anderen Herkunftsbereichen können bei den Wertstoffwirtschaftszentren abgegeben werden, soweit die Beschaffenheit und Menge dieser Geräte der haushaltsüblichen Beschaffenheit und Menge vergleichbar ist.

Entsorgung: Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft informiert

Besitzer von ausgedienten und zu entsorgenden Elektro- und Elektronikgeräten aus privaten Haushalten sind verpflichtet, diese einer vom restlichen Abfall getrennten Erfassung zuzuführen. Doch wie und wo entsorgt man Elektro-Altgeräte eigentlich richtig und wer muss die Altgeräte sogar zurücknehmen? Diese und weitere Fragen stellen sich Verbraucher oftmals. Das SÜW-Journal verschafft einen Überblick.

Wie Altgeräte bei den Wertstoffwirtschaftszentren gesammelt werden

Elektro-Altgeräte werden in den Wertstoffwirtschaftszentren Nord und Süd in sechs Sammelgruppen erfasst. Bei einigen Sammelgruppen wird zusätzlich zwischen Geräten mit leicht entnehmbaren und fest eingebauten Batterien und Akkus unterschieden.

Bereits an der Annahmekontrolle der Wertstoffwirtschaftszentren müssen die Anliefernden mitteilen, ob noch Batterien oder Akkus in den zu entsorgenden Geräten enthalten sind. Dies ist wichtig, um mögliche, durch Hochenergiebatterien verursachte, Brände zu vermeiden.

Nicht fest verbaute, vom Gerät vollumfänglich verschlossene Batterien oder Akkus müssen vom Anliefernden bereits zu Hause entnommen werden. Dabei müssen die Pole von Hochenergiebatterien wie Lithium-Ionen-Akkus mit Klebeband abgeklebt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Batterien und Akkus werden dann vom Personal angenommen und in hierfür vorgesehene Sammelbehältnisse gegeben.

Die anschließende Zuordnung der Elektrogeräte zu den jeweiligen Sammelgruppen erfolgt ausschließlich unter Aufsicht der Mitarbeiter der Wertstoffwirtschaftszentren.

Die sechs Sammelgruppen für Elektro-Altgeräte

Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger

Hierunter fallen zum Beispiel Kühl- und Gefriergeräte, Klimageräte, Entfeuchter, Wärmepumpen, Wäschetrockner mit Wärmepumpen und ölgefüllte Radiatoren.

Sammelgruppe 2: Bildschirme und Monitore

In dieser Gruppe werden Fernsehgeräte, Computermonitore, Laptops, Notebooks, Tablets, E-Book-Reader und LCD-Fotorahmen erfasst. Batteriebetriebene Altgeräte mit fest eingebauter Batterie oder Akku werden hierbei in einer Gitterbox separat gesammelt.

Sammelgruppe 3: Lampen

Zur Sammelgruppe der Lampen gehören Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED-Lampen und Gasentladungslampen. Halogen- oder Glühlampen können über die Restmülltonne entsorgt werden.

Sammelgruppe 4: Großgeräte

Großgeräte sind Elektro-Altgeräte, die nicht den anderen Sammelgruppen zugeordnet werden und mindestens eine Kantenlänge von 50 cm besitzen, wie zum Beispiel Elektroherde und -backöfen, Geschirrspüler und Waschmaschinen, Wäschetrockner ohne Wärmepumpe, Elektrorasenmäher, Ventilatoren, elektrische Musik- und Freizeitgeräte, elektrische Sitzmöbel, Möbel mit fest integrierten elektrischen Bauteilen oder Beleuchtungen, großes elektrisches Kinderspielzeug, E-Scooter, Hoverboards, Pedelecs mit einer Leistung von maximal 0,25 kW, Elektrowerkzeuge und viele weitere Geräte. Auch hier werden batteriebetriebene Altgeräte mit fest eingebauter Batterie oder Akku in einer Gitterbox separat gesammelt.

Sammelgruppe 5: Kleingeräte

Hierzu zählen Elektro-Altgeräte, die nicht den anderen Sammelgruppen zugeordnet werden und deren Kantenlängen alle unter 50 cm betragen. Zahlreiche Haushaltskleingeräte wie Bügeleisen, Toaster, Kaffemaschinen, Wasserkocher, elektrische Messer oder Waffeleisen sind darunter zu fassen. Aber auch Nähmaschinen, Personenwaagen, Videorekorder, Kameras, Rauchmelder, Taschenrechner, Computer, Drucker, Telefone, Faxgeräte, Leuchten, kleine Elektrowerkzeuge, kleine Elektrospielgeräte, Mobiltelefone, GPS- und Navigationsgeräte, Router, Medien-Server, Set-Top-Boxen und weitere gehören in diese Sammelgruppe. Auch sogenannte passive Geräte wie Steckerleisten, Adapter, Kabeltrommeln, Verlängerungskabel, Antennen, Telefondosen und Telefonbuchsen sind bei den Kleingeräten erfasst. Batteriebetriebene Altgeräte mit fest eingebauter Batterie oder Akku müssen auch in der Sammelgruppe der Kleingeräte in einer eigenen Gitterbox erfasst werden.

Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule

Photovoltaikmodule werden unter festgelegten Annahmebedingungen und nach Voranmeldung ausschließlich beim Wertstoffwirtschaftszentrum Nord bei Edesheim angenommen.

Warum müssen Elektro-Altgeräte so aufwendig nach Sorten erfasst werden?

Durch das Elektro-und Elektronikgerätegesetz werden Hersteller und Vertreiber von Elektro-und Elektronikgeräten zur Rücknahme und umweltverträglichen Entsorgung von ausgedienten zu entsorgenden Altgeräten verpflichtet. Auch die Kommunen müssen entsprechende Sammelstellen vorhalten. Die mit dem Gesetz verbundenen hoheitlichen Aufgaben wurden auf die von Herstellern als Gemeinsame Stelle errichtete Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) übertragen.

Diese Stelle entscheidet wie und in welchen Gruppen die Elektro-Altgeräte zu erfassen sind. Ist der Container einer Sammelgruppe gefüllt, so wird dieser bei der stiftung ear zur Abholung angemeldet. Aus einer Reihe von Entsorgungsunternehmen wird dann ein Entsorger mit der Abholung, Sortierung und Verwertung beauftragt. Bei der Befüllung der Sammelcontainer bei den Wertstoffwirtschaftszentren müssen genaue Vorgaben beachtet und eingehalten werden. Die Mitarbeiter der beiden Wertstoffwirtschaftszentren haben also immer ein Augenmerk auf die richtige Sortierung der Elektro-Altgeräte und auf die Ausschleusung von Batterien und Akkus aus dem täglich hohen Aufkommen an Elektro-Altgeräten.