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Kreisjournal Suedliche Weinstrasse

Sperrmüll auf Abruf

Informationen rund um die Entsorgung

Sperrmüll auf Abruf

Nach Kategorien sortierter Sperrmüll. Foto: KV SÜW

Seit 2014 hat der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft (EWW) sein Sammelsystem beim Sperrmüll von einer Straßensammlung zur Abholung auf Abruf umgestellt. Der Eigenbetrieb erklärt noch mal, wie das System funktioniert.

Informationen rund um die Entsorgung

Der Grund für die Umstellung und eines der gravierendsten Probleme der Straßensammlung war, dass nicht autorisierte Sperrmüllsammler in großer Anzahl ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Sperrmülls bis zur Abholung die bereitgestellten Gegenstände durchwühlten. Dabei hinterließen sie oftmals chaotische Zustände auf den Straßen und fügten teilweise auch nicht zum Sperrmüll gehörende Materialien hinzu. Häufig wurden zudem Gegenstände bereitgestellt, die von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen sind, wie etwa in Säcke oder Kartons verpackter Hausmüll, Autoteile oder Baustellenabfälle. Diese Abfälle mussten von den Gemeinden auf eigene Kosten eingesammelt und zu den WertstoffWirtschaftszentren transportiert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase in den Jahren 2012 und 2013 beschloss der Kreistag das System Sperrmüll auf Abruf ab dem 1. Januar 2014 im gesamten Landkreis einzuführen. Seitdem hat sich das System etabliert.

So funktioniert Sperrmüll auf Abruf

Jeder Haushalt im Landkreis kann bis zu zwei Mal im Jahr ohne zusätzliche Kosten die Abholung von Sperrmüll anfordern. Voraussetzung hierfür ist, dass der Haushalt an die Restmüll-Entsorgung angeschlossen ist.

Bei Mehrfamilienhäusern mit Mietern und Eigentümergemeinschaften empfiehlt sich ein Zusammenschluss. Die Abholung kann dann für ein Grundstück gemeinsam angefordert und gegebenenfalls über die Hausverwaltung vorgenommen werden. Die Termine vergibt das beauftragte Entsorgungsunternehmen REMONDIS.

Sperrmüll beauftragen

Die telefonische Anmeldung kann montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr bei der Firma REMONDIS unter der Telefonnummer 06323 805280 vorgenommen werden. Eine Online-Anmeldung ist unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/einrichtungen/eww/abruf_formular.php möglich.

Vom Entsorgungsunternehmen wird dann zeitnah ein Abholtermin mitgeteilt. Dieser liegt in einem Zeitraum unmittelbar nach der Anmeldung bis zu etwa vier Wochen nach der Anmeldung. Wichtig: Bei der Anmeldung sind die Gegenstände, die mitgenommen werden sollen, anzugeben.

Sperrmüll bereitstellen und trennen

Die zur Sperrmüllabfuhr angemeldeten Gegenstände dürfen frühestens am Vorabend und müssen bis spätestens 5:30 Uhr morgens am Abholtermin auf dem Gehweg bereitgestellt werden. Damit die Abfuhr schnell und reibungslos abgewickelt werden kann, ist darauf zu achten, dass niemand gefährdet und die Straße nicht verschmutzt wird.

Was gehört zum Sperrmüll?

Der Sperrmüll wird unterteilt in die Kategorien „Möbelholz“, „Metall“, „Elektrogeräte“ und „Rest-Sperrmüll“ und ist getrennt nach diesen Kategorien bereitzustellen.

Er wird am selben Tag von verschiedenen Fahrzeugen abgeholt.

Was gehört nicht zum Sperrmüll und wird nicht mitgenommen?

Beispielsweise Autoreifen und Autoteile, Bauschutt, Fliesen, Baustellenabfälle, Blumentöpfe aus Keramik, Duschabtrennungen, Fenster und Türen, Gardinen und Vorhänge, Gardinen- und Vorhangstangen, Gartenschnitt, in Säcken oder Kartons verpackter Hausmüll, Kunststofffolien, Öltanks aus Kunststoff, Problemabfälle, Tapeten und Tapetenreste, Textilien, Toilettendeckel oder -schüsseln, Verpackungsmaterial, verwertbare Materialien, Wasser- oder Weintanks gehören nicht zum Sperrmüll.

Diese Holzabfälle werden bei der Sperrmüllabholung nicht mitgenommen: Bau- und Abbruchholz, Balken, Baumschnitt und Stämme, Fenster und Fensterläden, Fußböden, Holzdecken, Holzverkleidungen, Obstkisten, Paletten, Türen, Weinkisten, Wurzelwerk, Zargen und Zaunteile. Der überwiegende Teil dieser Abfälle kann bei den WertstoffWirtschaftszentren gegen Gebühr angeliefert werden. Folgende Metallabfälle werden nicht mitgenommen: Autoteile, Elektro-Speicherheizgeräte, landwirtschaftliche Geräte, Metalltanks, Öltanks aus Metall, Maschendraht, Zäune.

Wissenswertes zur Sperrmüllabfuhr

Die Gesamtmenge an Sperrmüll darf pro Haushalt ein Volumen von drei Kubikmetern nicht übersteigen und Einzelstücke dürfen nicht schwerer als 50 Kilogramm sowie nicht länger als zwei Meter sein. Die Bereitstellung der Abfälle zum Sperrmüll muss zeitlich so nah wie möglich am Abholtermin vorgenommen werden, im Idealfall am Abend vorher. Eine Bereitstellung mehrere Tage vorher ist nicht zulässig. Ist die Sperrmüllabfuhr vorbei, so ist der Gehweg, wenn nötig, zu reinigen und Gegenstände, die nicht mitgenommen wurden, müssen entfernt werden. Reklamationen zur Abfuhr nimmt die Firma REMONDIS unter 06323 805202 entgegen.

Die Sperrmüllbörse des Landkreises Südliche Weinstraße

Seit Anfang 2011 ist im Landkreis Südliche Weinstraße eine nichtkommerzielle Sperrmüllbörse eingerichtet und hat sich erfolgreich etabliert.

Bisher konnten zahlreiche Gebrauchsgegenstände wie etwa gut erhaltene Möbel, funktionstüchtige Elektrogeräte, Spielsachen, Fahrräder und Sportgeräte, Geschirr, Bücher und vieles mehr über diesen für die Nutzer kostenlosen Online-Service vermittelt werden. Was für den einen nutzlos geworden ist, kann ein anderer vielleicht noch gut gebrauchen. Sowohl Angebote als auch Gesuche können auf der Internetseite www.sperrmuellboerse-suew.de eingegeben werden.

Dort finden Interessierte auch die Nutzungsregeln und Teilnahmebedingungen und können aktuelle Inserate einsehen. (kv süw)

Was ist was?

Zum Möbelholz zählen unter anderem Bettgestelle, Bilderrahmen, Küchenmöbel, Lattenroste, Stühle, Tische, Schränke und Möbelteile aus Holz, Sperrholz oder Spanplatten. Die Möbel können auch lackiert, furniert oder mit Resopal beschichtet sein. Große Möbelstücke müssen zerlegt werden. Leicht zu demontierende elektrische Bauteile müssen vor Anmeldung zur Abfuhr ausgebaut und als Elektrogeräte bei der Abholung bereitgelegt werden.

Zum Metall gehören beispielsweise Badewannen aus Metall, Bettroste aus Metall, Fahrräder, Gasherde, Haushaltskleinteile aus Metall, Wäscheständer, Rasenmäher ohne Motorölreste, Öfen. Bei Öfen für feste Brennstoffe müssen die Ausmauerungen entfernt, bei Ölöfen der Tank und Regler ausgebaut sein. Elektrogeräte wie Bildschirme, Bügelbretter, Elektrorasenmäher, Haushaltskleingeräte, Herde, Spielzeuge mit elektrischer Funktion, Sport- und Freizeitgeräte mit elektrischer Funktion, Spülmaschinen, Sonnenbänke ohne Leuchtstoffröhren, Waschmaschinen und Wäschetrockner müssen in einem offenen Karton oder einer offenen Kiste erfasst und seitlich dazu gestellt werden. Bei Geräten mit entnehmbaren Batterien oder Akkus müssen diese zuvor entnommen werden. Zum Rest-Sperrmüll zählen sperrige Haushaltsgegenstände, die zum Restmüll gehören, aber wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen, wie zum Beispiel Aquarien, Deckbetten, Gartenmöbel aus Kunststoff oder Wäschekörbe.