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Hilfe im Trauerfall

Ein Trauerfall – was nun?

Bestattungsunternehmen sind starke Begleite

Ein Trauerfall – was nun?

Im Todesfall stehen die Experten eines Bestattungsunternehmens in allen Bereichen zur Seite: Sinnvoll ist es, eines aus der Region auszuwählen. FOTO: AUREMAR/STOCK.ADOBE.COM

Ein Trauerfall in der Familie oder im engen Freundeskreis stellt zumeist eine Erschütterung des gewohnten Lebenslaufes dar. Nur etwa alle 18 Jahre hat ein Mensch statistisch gesehen mit dem Tod eines Angehörigen oder nahen Freundes zu tun. Da braucht es einen starken Begleiter, der die Angehörigen und Hinterbliebenen sicher durch alle mentalen Anstrengungen und formalen Notwendigkeiten führt. Hier ist es ratsam, Rat bei den Experten für den Trauerfall zu holen, beim Bestatter vor Ort. Was muss getan, woran gedacht, welche Formulare eingereicht oder angefordert werden? Hier ein paar Tipps des Bundesverbands Deutscher Bestatter (BDB).

Bestattungsunternehmen sind starke Begleite

Im Trauerfall werden wichtige Dokumente benötigt, die im besten Fall bereits in einem Vorsorge-Ordner zusammengestellt worden sind, um eine zeitaufwendige Suche vor einer Beerdigung zu vermeiden. Nach der Zusammenstellung müssen Bestattung und Trauerfeier geplant werden. Zunächst wird entschieden, welche Formalitäten selbst übernommen und welche an das Bestattungsinstitut des Vertrauens übergeben werden können. Unter www.bestatter.de kann ganz einfach über die Eingabe einer Postleitzahl eine Auswahl regionaler Bestatter gefunden werden.

Bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird diese durch die Krankenhausverwaltung ausgestellt. Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürliche Todesursache vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden. Das hat jedoch nichts mit einer möglichen Straftat oder einer unterstellenden Vermutung zu tun. Es ist sinnvoll, einen Bestatter zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu benachrichtigen, damit er den Angehörigen behilflich sein und sie beraten kann. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verstorbene sofort ins Bestattungsinstitut überführt wird. Er kann bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden, damit die Angehörigen von ihm Abschied nehmen können. Bestatter klären Angehörige gern darüber auf, was dabei zu beachten ist.

Bevor ein Bestattungsunternehmen benachrichtigt wird, ist zu prüfen, ob der Verstorbene mit einem bestimmten Bestattungshaus bereits einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Im Beratungsgespräch mit dem jeweiligen Bestatter wird dann anschließend besprochen, welche Festlegungen getroffen wurden. Oder vielleicht wurden in der Vergangenheit über eine Sterbegeldversicherung oder eine Treuhandeinlage Gelder hinterlegt und Verfügungen getroffen? Vorsorgende, die ihre zukünftigen Beerdigungskosten beispielsweise bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG abgesichert haben, besitzen eine „Vorsorge-Scheck-Karte“, über die man alle weiteren Informationen abfragen kann.

Beim Benachrichtigen der engsten Angehörigen ist es wichtig, sich die Zeit zu nehmen, die es braucht. Nichts überstürzen. Die wichtigsten Punkte, die mitgeteilt werden sollen, sollte man sich in Ruhe notieren. Angebotene Hilfe sollte man annehmen, wenn man sich dazu schon bereit fühlt. Trauer braucht ihren Raum und seine Zeit. „Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren regionalen Bestatter. Er kann Ihnen einen großen Teil der Erledigungen und Formalitäten abnehmen und Sie bei vielen Entscheidungen unterstützen, indem er Ihnen in Ruhe alle Möglichkeiten rund um Trauerfeier, Beisetzung und Vorsorge aufzeigt“, heißt es dazu beim Bundesverband Deutscher Bestatter. Eine Checkliste, was in einem Todesfall zu tun ist, gibt es im unter www.bestatter.de (Button „Checkliste“ auf der Startseite). BDB/msw