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Hilfe im Trauerfall

Bestattungsangebote stets auf Vollständigkeit prüfen

Kunden sollten Gesamtkosten im Blick haben

Bestattungsangebote stets auf Vollständigkeit prüfen

Ein wichtiger Kostenpunkt, der nicht bei allen Angeboten enthalten ist: die Überführung oder Einäscherung.

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Immer wieder beklagen Bestatterkunden zu hohe Rechnungen. Grund dafür ist häufig, dass das Angebot unvollständig oder zu unübersichtlich war, teilt die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas mit.

Bestattungsunternehmen sind hier gefordert, im Vorfeld umfassend über alle entstehenden Kosten zu informieren. Kunden sollten die Gesamtkosten im Blick haben und bei Unklarheiten nachfragen. Eigentlich sollte es selbstverständlich sein: Hinterbliebene erhalten ein übersichtliches Angebot und sind über sämtliche im Rahmen der Bestattung entstehenden Kosten im Bilde.

Oft sind solche Angebote jedoch unvollständig. Für viele Kunden, die nur selten, meist zum ersten Mal eine Bestattung in Auftrag geben, ist dies nicht ersichtlich. An verschiedene Kostenpunkte werden sie vielleicht noch nie gedacht haben. Konflikte und Ärger resultieren daraus, wenn die spätere Rechnung weitaus höher ist als das ursprüngliche Angebot.
                    

„Insbesondere bei auf den ersten Blick besonders günstigen Pauschalangeboten, die meist online beworben werden, sollten Kunden genau hinschauen“, empfiehlt Christoph Keldenich, Vorsitzender von Aeternitas e.V. Zum Beispiel ist die Einäscherung bei manchen Angeboten enthalten, bei anderen nicht. Gleiches gilt für Überführung des Leichnams, Schmuckurnen, Gebühren für die Grabstätte und verschiedene weitere Kostenpunkte.

Aeternitas fordert, dass Bestattungsunternehmen ihr Angebot immer schriftlich beziehungsweise in elektronischer Form für die Kunden verständlich vorlegen. Darin sollten alle Kosten aufgeführt werden – der Übersicht halber auch diejenigen, die nicht direkt beim Bestatter anfallen, aber zum Gesamtpreis beitragen. Dazu zählen neben den oben bereits erwähnten Gebühren oder Entgelten für Einäscherung und Grabstätte zum Beispiel Trauerkaffee oder Traueranzeige. Auf keinen Fall unterschlagen werden darf die anfallende Umsatzsteuer.

Für die Kunden gilt die Empfehlung, eine Bestattung trotz der belastenden Situation nicht überstürzt in Auftrag zu geben. Sie sollten Angebote in Ruhe prüfen und erst bestätigen, wenn alle offenen Fragen geklärt und sämtliche Kostenpunkte abgesprochen sind. Sehr hilfreich ist es, wenn mindestens eine zweite, von der Trauer weniger belastete Person das Angebot in Augenschein nimmt. Diese sollte ebenso bei einem Gespräch mit einem Bestatter anwesend sein. Es ist darüber hinaus vollkommen legitim, mehrere Angebote zum Preis- und Leistungsvergleich einzuholen. msw