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Ausbildung und Beruf - Kusel

Begabtenförderung für Berufserfahrene

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums ist ein Erfolgsmodell für junge Talente

Begabtenförderung für Berufserfahrene

Beruflich weiterkommen: mit einer Weiterbildung. Förderung dabei erhalten junge Talente vom Bund. FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA

Ausbildung super abgeschlossen und nun noch Lust weiterzukommen? Unter den zahlreichen Förderprogrammen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gibt es seit 1991 das sogenanntes Weiterbildungsstipendium für junge berufliche Talente. Ein Erfolgsmodell: 6000 Stipendien werden jährlich vergeben und 150.000 Berufseinsteiger konnten bislang vom Weiterbildungsstipendium profitieren.

Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums ist ein Erfolgsmodell für junge Talente

Gefördert wird fachliche und fachübergreifende Weiterbildung. Es können bis zu 8100 Euro abgerufen werden, mit einem Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme. Koordiniert wird das Weiterbildungsstipendium von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB), als Partner zwischen Bund und Wirtschaft.

Es lohnt sich genauer hinzusehen: Das Weiterbildungsstipendium des Bundes ist in dieser Form einzigartig in der Begabtenförderung: Der Zuschuss ist eine staatliche Finanzspritze ohne Rückzahlungspflicht und unabhängig von Vermögen oder Einkommen.

Jeder ambitionierte Berufsanfänger mit Abschluss kann sich für diesen Zuschuss bewerben, wenn er das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf überdurchschnittlich gut abgeschlossen und den Wunsch nach beruflicher Weiterentwicklung hat oder sehr gute Berufsleistungen vorweist und mindestens 15 Stunden in der Woche berufstätig ist.

Förderfähig sind berufsbegleitende Maßnahmen für eine Weiterqualifizierung, Seminare für den Erwerb von fachübergreifenden Kompetenzen, Vorbereitungsseminare bei Prüfungen innerhalb der Weiterentwicklung, beispielsweise zum Techniker, Meister oder Fachwirt. Darüber hinaus sind auch Ausbilderlehrgänge, Intensivsprachkurse, Software-Schulungen oder fachübergreifende Seminare etwa zu Konfliktmanagement und Kommunikation förderfähig. In den Gesundheitsfachberufen spielen Weiterbildungen in der Intensiv und Palliativpflege eine große Rolle.

Diese Kosten werden übernommen: Wenn die gewählte Maßnahme als förderfähig entschieden ist, kann sich der Stipendiat über eine Gesamtförderung von maximal 8100 Euro freuen. Nutzen kann er diese für Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel, Prüfungskosten, IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.

Das Stipendium – je nach Beruf – wird von der Kammer oder Berufsbildungsstelle vergeben, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Für die bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen ist die SBB die Ansprechpartnerin. Wichtig: Erst Aufnahme, dann Förderung. Der Antrag auf Förderung bei der jeweiligen Stipendienbetreuung erfolgt vor der Anmeldung zu einer Maßnahme. Ist der Antrag erfolgreich, wird man Stipendiat für einen festen Zeitraum: Es gilt das Aufnahmejahr (unabhängig vom Aufnahmedatum) und zwei Folgejahre. Es endet immer am 31. Dezember des übernächsten Folgejahres. arf

Info:

sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/kann-ich-mich-bewerben

Das „Aufstiegsstipendium“

Das BMBF unterstützt hier engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz. Berufsbegleitend Studierende erhalten 2700 Euro/Jahr, Vollzeitstudierende insgesamt 933 Euro/Monat für die Dauer ihres Studiums (Regelstudienzeit). Die Bewerbung erfolgt ebenfalls über die SBB. Die Förderung ist auch hier eine staatliche Finanzspritze, ohne Rückzahlung und einkommensunabhängig. Bewerber müssen mindestens zwei Jahre Berufspraxis haben. Die Förderung gilt nur für ein erstes akademisches Hochschulstudium. Es gibt keine Altersgrenze. Infos unter: sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium arf
    

ZUR SACHE

Die SBB-Stiftung

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Getragen wird die SBB von einer erfolgreichen Partnerschaft zwischen dem BMBF und den drei Kammerorganisationen (Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Handwerkskammertag, Bundesverband Freier Berufe).

Die SBB erhält Mittel für die bundesweite Koordination von zwei Förderprogrammen: Das hier vorgestellte „Weiterbildungsstipendium“ und ein „Aufstiegsstipendium“ sollen engagierte Fachkräfte in einer Weiterqualifikation unterstützen. Insgesamt sind laut SBB aktuell über 18.000 berufliche Talente in der Förderung.

Weitere Informationen zu den beiden genannten Stipendien finden Interessierte unter sbb-stipendien.de, bmbf.de/de/wissenswertes-zum-weiterbildungsstipendium-10404.html, bmbf.de/de/das-aufstiegsstipendium-882.html arf

Anlaufstellen

Aktuelle Informationen zu einem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft in Ludwigshafen (HWG LU) unter: hwg-lu.de, unterstützt durch den Leitfaden „Lust aufs Studium?“ https://lust-aufs-studium.hwg-lu.de. Als Kooperationspartner der HWG LU und der Hochschule Mannheim bietet die „Graduate School Rhein-Neckar“ (GSRN) berufsbegleitende MBA- und Masterstudiengänge, Weiterbildungen, Seminare und Inhouse-Schulungen an. Info: gsrn.de arf