Anzeigensonderveröffentlichung
Ausbildung & Beruf - Kirchheimbolanden

So wird man Ausbilder

Das Begleiten von Auszubildenden will gelernt sein

So wird man Ausbilder

Jedes Handwerk verlangt seinen Meister? Nicht ganz. In Deutschland gibt es auch Handwerksberufe, die ohne Meisterbrief auskommen. Wer bildet die Lehrlinge dann aus? Und wie wird man eigentlich Ausbilder?     

So wird man Ausbilder-2
Auch wer kein Meister ist, kann Azubis ausbilden. Dazu muss man allerdings eine Prüfung als Ausbilder ablegen. FOTO: LYZS/WESTEND61/DPA

Wer in Deutschland ein Handwerk erlernt, kann nach der Ausbildung einen Meister anschließen. Der Abschluss befähigt dazu, einen eigenen Betrieb zu eröffnen und sein Wissen an Lehrlinge weiterzugeben. Das gilt für den Maler genauso wie für die Bäckerin oder den Friseur. Doch nicht in allen Handwerksberufen ist eine Meisterqualifikation notwendig. Dazu gehören zum Beispiel Schuhmacherinnen, Buchbinder oder Fotografen.

Wer Ausbilder oder Ausbilderin werden möchte, braucht laut der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) einen sogenannten AdA-Schein, also eine Ausbildung für Ausbilder. Für die meisterpflichtigen Handwerksberufe ist dieser Schein Teil der Meisterprüfung, alle anderen müssen sich selbst für die Prüfung anmelden.

Und das können nicht nur Handwerker mit einer Ausbildung sein, sondern auch Hochschulabsolventen, die einen Abschluss in einer entsprechenden Fachrichtung haben.

Ulrich Brand von der Handwerkskammer Düsseldorf bereitet den Ausbilder-Nachwuchs im Handwerk auf die AEVO-Prüfung vor, und das seit über 30 Jahren. „Wer Ausbilder werden möchte, braucht eine persönliche und eine fachliche Eignung“, sagt er. Die persönliche Eignung – darunter versteht Brand die Bereitschaft, Wissen an jüngere Kollegen weiterzugeben und das Interesse, die Ausbildungsinhalte didaktisch aufzubereiten.

Die meisten Handwerker, die sich zum Ausbilder ausbilden lassen, seien zwischen 22 und 30 Jahre alt. Sie haben bereits Berufserfahrung gesammelt, gleichzeitig aber ihre eigene Ausbildungszeit noch präsent.

Inhaltlich werde in der Prüfung auf die rechtliche Situation als Ausbilder vorbereitet, sagt Brand. Das umfasst Wissen über Arbeitsschutz, das Berufsbildungsgesetz, Urlaubs- und Pausenregelungen. Auch die volks- und betriebswirtschaftliche Bedeutung des Handwerks werde vermittelt. Nicht zuletzt müssen die Prüflinge beweisen, dass sie ihr Handwerk gut weitergeben können. Das zeigen sie vor dem Prüfausschuss, in dem sie eine selbst konzipierte Lerneinheit vorstellen, die sie vorher an Mitschülern erproben.

Wer zu der AEVO-Prüfung zugelassen wird, entscheiden die Handwerkskammern sowie die IHK. Sie nehmen die Prüfungen ab. In der Regel sind eine bestandene Gesellenprüfung oder eine bestandene Abschlussprüfung einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechender Fachrichtung Voraussetzung – wie etwa bei den Architekten oder Ingenieuren.

Um sich auf die Prüfung vorzubereiten, kann man Vorbereitungskurse besuchen. 115 Stunden sind laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) empfohlen.

Inzwischen spielt es auch eine Rolle, die Ausbildung attraktiver und zeitgemäßer zu gestalten, um mehr junge Leute dafür zu begeistern. Digitale und soziale Medien werden daher in der Ausbildung verstärkt ausprobiert, etwa durch Erklärvideos, und auch nachhaltiges Wirtschaften spiele eine immer größere Rolle, sagt Heiko Weber vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb).

Die größte Herausforderung sei die Heterogenität der Azubis, betont er. Von Ausbildern wird heute verstärkt verlangt, immer individueller auf die einzelnen Stärken und Schwächen der Azubis eingehen. Das Bild des Meisters, der alles vormacht und seinen Lehrling instruiert, sei überholt. Ausbilder sind heute vielmehr Begleiter. Auch erfahrene Ausbilder müssen sich da umstellen. dpa

INFO
Die Ausbildereignerverordnung findet sich unter www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009. Weitere Informationen gibt es auch beim Zentralverband des Deutschen Handwerks
           

Verträge vor der Unterschrift genau durchlesen

Dauer, Bezahlung, Arbeitszeit: Vor dem Start in die Ausbildung gilt es einiges zu beachten

So wird man Ausbilder-3
Auch das sollte man als angehender Azubi wissen: Überstunden müssen in der Regel nicht geleistet werden, sind in Ausnahmefällen aber möglich. FOTO: SINA SCHULDT/DPA

Für viele Jugendliche beginnt im August die Lehre. Beim Wechsel von der Schulbank in die Ausbildung gilt es einiges zu beachten.

Der Vertragmuss vor der Unterschrift genau durchgelesen werden. Ist etwas unklar, sollte der künftige Azubi sofort nachfragen. Unterzeichnet wird der Vertrag vom Ausbilder und vom Auszubildenden. Ist der Lehrling noch keine 18 Jahre alt, müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Der Vertrag muss unter anderem Angaben zur Ausbildungsdauer, zur Bezahlung und zur Arbeitszeit enthalten.

In der Probezeit kann die Ausbildung von einem Tag auf den anderen ohne Begründung schriftlich gekündigt werden. Dies gilt für den Azubi, aber auch für den Betrieb. Die Dauer der Probezeit ist im Ausbildungsvertrag festgehalten, sie liegt in der Regel zwischen zwei und vier Monaten. Nach Ende der Probezeit haben Auszubildende einen besonderen Kündigungsschutz. Ein Betrieb kann einem Lehrling nur dann außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Lehrling seinerseits kann nach der Probezeit jederzeit mit einer vierwöchigen Frist kündigen.

Die Bezahlung ist sehr unterschiedlich. In der Regel ist die Vergütung in Tarifverträgen festgelegt. Im Jahr 2018 verdienten Azubis nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (Bibb) im Westen im Schnitt 913 Euro, im Osten waren es 859 Euro. Zwischen den Branchen gibt es aber deutliche Unterschiede. Besonders viel Geld gab es zum Beispiel für angehende Maurer, Industriemechaniker oder Industriekaufleute. Ganz anders sah es im Friseurgewerbe und bei Schornsteinfegern aus. Die Löhne steigen mit der Dauer der Lehrjahre und können im einzelnen Ausbildungsbetrieb von den Durchschnittswerten abweichen.

Wer über Nacht krank wird, muss sich am Morgen unverzüglich bei seinem Betrieb melden. Wer länger als drei Tage krank ist, braucht in der Regel eine Krankschreibung vom Arzt. Manche Betriebe fordern auch schon früher ein Attest. Auch wer nicht zur Berufsschule gehen kann,muss sich krankmelden. Bei einer längeren Krankheit zahlt der Betrieb den Lohn sechs Wochen weiter. Danach gibt es sogenanntes Krankengeld von der Krankenkasse.

Im Gegensatz zu Schülern und Studenten unter 25 Jahren brauchen Lehrlinge eine eigene Krankenversicherung. Bis spätestens zwei Wochen nach Ausbildungsstart müssen sie sich für eine Kasse entschieden haben. Eine private Haftpflichtversicherung ist in der ersten Ausbildung noch nicht nötig. Dann ist der Azubi in der Regel noch über die Familienpolice der Eltern versichert. Verbraucherschützer empfehlen außerdem, schon als Azubi eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie springt ein, wenn der Betroffene wegen Krankheit oder Unfalls nicht mehr voll arbeiten kann. dpa

MESSEN


Karlsruhe

„Nacht der Ausbildung“, Do 26.9., 16.30-22 Uhr, Bustour ab Messplatz zu 24 Ausbildungsbetrieben, Info: www.ka-nda.de „Einstieg“, Ausbildungs- und Studienmesse, Fr/Sa 27./28.9., Fr 9-14 Uhr, Sa 10-16 Uhr, Gartenhalle, Info: www.einstieg.com/karlsruhe

Mannheim
„JuBi“ Jugendbildungsmesse für Schüleraustausch, Highschool, Sprachreisen, Praktika, Au-Pair, Work & Travel und Freiwilligendienste, Sa 28.9., 10-16 Uhr, Karl-Friedrich-Gymnasium, auch in Karlsruhe, Info unter www.jugendbildungsmesse.de „Jobs for Future“, Messe für Arbeitsplätze, Aus- und Weiterbildung, Do-Sa 13.-15.2., jeweils 10-17 Uhr, Maimarkthalle, www.jobsforfuture-mannheim.de

Mainz
„Making Future“, Karriere-Event für Absolventen, Studierende und Young Professionals, Di 22.10., 10-18 Uhr, Halle 45, www.dfvcgevents.de/making-future/ „Horizon“, für Studien- und Berufsorientierung nach dem Abi, Sa/So 23./24.11., je 10-16 Uhr, Rheingoldhalle, www.horizon-messe.de

Landau
„Katapult“, Die Messe für Bildung und Beruf, Sa 9.11., 10-16 Uhr, Jugendstil-Festhalle, www.katapultmesse.de

Kaiserslautern
„Bonding“-Firmenkontaktmesse, Mo-Mi 18.-20.11., je 9.30-16.30 Uhr, Technische Universität, https://kaiserslautern.firmenkontaktmesse.de (auch in Karlsruhe) msw

BERUFSWAHL


Apps unterstützen

Der Arbeitsmarkt war noch nie so vielfältig wie heute. Ein Termin bei der Berufs- und Studienberatung der Agenturen für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens, Landau und Ludwigshafen hilft weiter, einfach unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 4555500 vereinbaren.

Mit dem kostenlosen Selbsterkundungstool der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de erfährt man schon vor der Beratung einiges über sich selbst. Auf Seiten wie Berufenet und planet-beruf.de finden sich detaillierte Beschreibungen zumehr als 350 Ausbildungsgängen, inklusive Zugangsvoraussetzungen und Beschäftigungsperspektiven.

Mit der kostenlosen Azubiwelt-App ist es ebenfalls möglich, die Vielfalt der Berufswelt zu erkunden. Für Abiturienten ist abi.de eine hilfreiche erste Anlaufstelle. Fällt die Entscheidung auf ein Studium, bringt das Portal studienwahl.de Licht ins Dunkel der über 7000 Bachelorstudiengänge. msw