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Pflegekompass

In Planung: Apps für Pflegebedürftige

Analog zu „Digitalen Gesundheitsanwendungen“ soll es ab 2022 „Digitale Pflegeanwendungen“ geben

In Planung: Apps für Pflegebedürftige

Zukünftig können Apps auf Rezept auch Menschen mit Demenz stabilisieren, etwa durch personalisierte Gedächtnisspiele. FOTO: STOCK.ADOBE.COM/VOLF ANDERS

Im Unterschied zu frei zugänglichen Fitness- oder Ernährungs- Apps kann eine DiGA nur ein Arzt verordnen oder sie muss von einem Versicherten direkt bei seiner Krankenkasse beantragt werden. „Die DiGA“, erklärt Jan Rößler, Pressesprecher der AOK Rheinland- Pfalz/Saarland, „ist ein Medizinprodukt zur Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung beziehungsweise Kompensierung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen. “Mit ihrer Hilfe solle die Gesundheit des Patienten gefördert werden. Di-GA werden vom Versicherten allein oder gemeinsam mit dem Arzt oder Psychotherapeuten als Tandem genutzt. „Im Zusammenhang mit einer Behandlung“, sagt Rößler, „klären Versicherte in Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten genau ab, inwiefern die DiGA, eine App auf Rezept, einen echten Mehrwert für das Krankheitsbild umfasst und somit eine individuelle ergänzende Behandlungsoption bietet“. Die Versicherten lassen ihrer Kasse ihre Verordnung zukommen und erhalten einen individuellen Rezeptcode zur App-Nutzung.

Analog zu „Digitalen Gesundheitsanwendungen“ soll es ab 2022 „Digitale Pflegeanwendungen“ geben

Vor zwei Jahren ist das Digitale- Versorgungs-Gesetz (DVG) in Kraft getreten, das zum Ziel hat, die Digitalisierung der Krankenversorgung voranzubringen. Ein großer Baustein dabei sind sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), Apps, die offiziell als Medizinprodukt zugelassen sind. 2021 sollen digitale Pflegeanwendungen (DiPA) für Pflegebedürftige hinzukommen. Doch die praktische Umsetzung dauert noch.

Zugelassen werden DiGA, nachdem sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einem offiziellen Verfahren geprüft wurden. „Die Hersteller sind verpflichtet, einen positiven Nutzen nachzuweisen“, wie die IKK Südwest mitteilt. In dieser Auflistung des BfArM sind vorläufig und dauerhaft aufgenommene digitale Anwendungen deklariert, inklusive der einzelnen Anwendungsgebiete und Möglichkeiten der App. Zurzeit sind 25 DiGA aufgelistet, die sich über die Gebiete Herz und Kreislauf, Hormone und Stoffwechsel, Krebs, Muskeln, Knochen und Gelenke, Nervensystem, Ohren und Psyche erstrecken.

Für die speziellen Belange von Pflegebedürftigen gedacht sind die Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA), die ab kommendem Jahr für Betroffene und deren Angehörige zur Verfügung stehen sollen. „Analog zu den bereits verfügbaren Digitalen Gesundheitsanwendungen sollen nächstes Jahr Digitale Pflegeanwendungen genutzt werden können“, so die Mitteilung der Landesvertretung Rheinland- Pfalz des Verbands der Ersatzkassen (vdek). „Die zugelassenen Anwendungen sollen –wie bei den DiGA – in ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführtes Verzeichnis aufgenommen werden. “Wie die Pflegebedürftigen einen Zugang zu den Anwendungen bekommen werden, sei laut vdek noch nicht abschließend geklärt. Es sei davon auszugehen, dass Interessierte sich an ihre Pflegekasse wenden können.

Dieser digitale Baustein zur Unterstützung der Pflege kann künftig von Pflegebedürftigen genutzt werden, um Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit zu mindern, einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken und durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern, wie etwa durch eine Sturzrisikoprävention oder personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz. Geplant ist auch eine Kommunikationsanbindung mit den Angehörigen. pot