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Pflegekompass

Besondere Rechte bei einer Behinderung

Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein sogenannter Behindertenausweis ausgestellt werden

Besondere Rechte bei einer Behinderung

Berät bei der Behinderhilfe Westpfalz: Tatjana Tonn. FOTO: POT

„Nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist“.

Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein sogenannter Behindertenausweis ausgestellt werden

So beginnt der Text einer Informationsschrift, die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung herausgegeben ist. „Sie soll Menschen mit Behinderungen auf ihre Rechte aufmerksam machen und sie ermutigen, diese Rechte auch in Anspruch zu nehmen“, erklärt Detlef Placzek, der Präsident dieses Landesamtes, in seinem Vorwort.

Um bestimmte Rechte in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst vom Versorgungsamt der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. In Rheinland-Pfalz ist dies das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, für Stadt- und Landkreis Kaiserslautern das Landesamt in Landau.

Der GdB kann zwischen 20 und 100 variieren. Zur Feststellung des GdB muss bei dieser Stelle ein Antrag gestellt werden, die Vordrucke gibt es online auf der Internetseite des Landesamtes (www.lsjv.rlp.de), bei dessen Dienststellen oder bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen, den Behindertenverbänden und bei den Vertretungen für schwerbehinderte Menschen in den Betrieben. Vielfach erscheint es ratsam, sich bei der Antragsstellung der Unterstützung einzelner Einrichtungen zu bedienen, beispielsweise des Sozialverbands VDK oder der Behindertenhilfe Westpfalz. Dieser Verein hat seinen Sitz auf dem Gelände der Reha-Westpfalz in Landstuhl. Christiane Steinhauer und Tatjana Tonn beraten und übernehmen die Formalien der Antragsstellung.

Ab einem GdB von 50 kann das Landesamt einen Schwerbehindertenausweis ausstellen. Darauf sind auch die Merkzeichen für die Rechte eingetragen. So steht „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung und berechtigt zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. „B“ bedeutet die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson. pot

Info

Behindertenhilfe Westpfalz,
Langwiedener Str. 12, 66849 Landstuhl
Tel. 06371 934369 oder 934367
Web: behindertenhilfe-westpfalz.de