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Hilfe im Trauerfall

Letzte Ruhe mit Baumbestattung

Urnen-Umbettung nach Ablauf der Nutzungsfrist ist nicht notwendig

Ein Baum kann über Generationen hinweg als Ort der letzten Ruhe genutzt werden. FOTO: DJD/FRIEDWALD
Ein Baum kann über Generationen hinweg als Ort der letzten Ruhe genutzt werden. FOTO: DJD/FRIEDWALD

Bei der Art der Beisetzung zeichnet sich in Deutschland ein stetiger Trend zur Feuerbestattung ab: Im Jahr 2022 entschieden sich 77 Prozent der Menschen für eine Urnenbestattung, 23 Prozent für ein klassisches Erdgrab. Das teilt die Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen mit. Doch was passiert eigentlich mit Ruhestätte und Urne, wenn die Jahre ins Land gehen?

Um diese Frage zu beantworten, sind zwei Dinge von Bedeutung. Erstens ist wichtig, welche Art von Urne verwendet wurde. Zweitens, welche Nutzungs- und Ruhezeit für das Grab gelten. Zur Erklärung: In der Vergangenheit waren Urnen meistens aus Kunststoff, Keramik oder Metall und nicht abbaubar. Auch heute gibt es die Dauer der vereinbarten Nutzungsfrist in der Erde beziehungsweise an ihrem Platz in einer Urnenwand. Die Nutzungsfrist wird von der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegt und beträgt in der Regel zwischen zehn und 30 Jahren. 

Ist diese Zeit abgelaufen, wird die Urne der Urnenwand entnommen und auch dem Grab, falls sie aus nicht abbaubarem Material ist. Die Asche wird dann meistens in ein anonymes Sammelgrab gestreut. Anders ist es bei biologisch abbaubaren Modellen, die beispielsweise bei einer Baumbestattung in einem Bestattungswald vorgeschrieben sind. Je nach Bodenbeschaffenheit wird eine solche Urne innerhalb von etwa fünf Jahren auf natürlichem Wege abgebaut. djd