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Gute Nachrichten für alle gesetzlich versicherten Patienten: Seit 1. Oktober 2020 müssen sie weniger Geld aus eigener Tasche für Zahnersatz zahlen. Dann steigen die Festzuschüsse der Krankenkassen um zehn Prozent. Und wer ein lückenlos geführtes Bonusheft vorlegt, kann seinen Kassenzuschuss sogar noch weiter erhöhen.
Derzeit bekommen gesetzlich Versicherte rund 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung von der Krankenkasse erstattet. Regelversorgung – das ist im Krankenkassen-Sprech die Standardtherapie mit einer Krone, Brücke oder Prothese. Für die andere Hälfte müssen Patienten selbst aufkommen. Hierbei werden sie aber künftig entlastet. Ab Oktober tragen die Kassen 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung.
Bonus für Vorsorge
Gleichzeitig steigt der Bonus, wenn der Patient jährlich zur Kontrolle zum Zahnarzt geht. Wer per Stempel im Bonusheft nachweisen kann, dass er über fünf Jahre regelmäßig zur Vorsorge beim Zahnarzt war, erhält bisher einen Zuschuss von 60 Prozent zur Regelversorgung. Ab Oktober erhöht sich dieser Anteil auf 70 Prozent. Patienten, die sogar zehn Jahre regelmäßige Vorsorge belegen können, profitieren noch mehr. Sie erhalten in Zukunft insgesamt 75 Prozent statt der bisherigen 65 Prozent. Ausschlaggebend für die höheren Zuschüsse ist das Ausstellungsdatum des Heil- und Kostenplans. Neu ab Oktober ist außerdem: Wurde bisher auch nur eine Vorsorgeuntersuchung versäumt, verfiel der Anspruch auf den zusätzlichen Bonus und der Patient musste von vorne beginnen, Stempel im Bonusheft zu sammeln. Künftig können gesetzlich Versicherte auch dann einen Bonus ihrer Krankenkasse erhalten, wenn der jährliche Zahnarztbesuch einmalig versäumt wurde.
Aber Vorsicht: Das gilt zum einen nur in begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn ein Patient schwer erkrankt war und daher nicht zum Zahnarzt gehen konnte. Zum anderen „rettet“ die Versäumnis-Regelung nur den Zehn-Jahres-Bonus.
Gewinn für die Zähne
Von der Vorsorge profitiert nicht nur die Geldbörse. „Das Wichtigste an regelmäßiger Prophylaxe ist die Gesundheit von Zähnen und Zahnfleisch“, sagt der Zahnarzt und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Marcus Koller. „Werden bei der Kontrolluntersuchung frühzeitig Karies oder Entzündungen im Mund entdeckt, lassen sich die eigenen Zähne lange erhalten – und damit ein großes Stück an Lebensqualität.“ msw
Zur Sache: Festzuschuss-System
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten von ihrer Krankenkasse feste Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen. Die Höhe der Festzuschüsse orientiert sich immer an dem individuellen zahnmedizinischen Befund. Zahnärzten und Krankenkassen steht ein Katalog mit rund 50 Einzelbefunden zur Verfügung, für die jeweils ein jährlich angepasster Betrag – der Festzuschuss – hinterlegt ist. Je nach Gebisssituation kann sich der Gesamtbetrag, den der Patient von seiner Kasse erhält, aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen.
Die Festzuschüsse decken ab Oktober 60 Prozent (bislang 50 Prozent) der Kosten der Regelversorgung ab. Das ist die Behandlung, die beim vorliegenden Befund die Standardtherapie ist. Patienten, die regelmäßig ihren Zahnarzt für Vorsorgeuntersuchungen aufsuchen und das in ihrem Bonusheft vermerken lassen, erhalten von ihrer Kasse einen höheren Zuschuss. Der Vorteil des Festzuschusssystems: Patienten können ihren Zahnersatz frei wählen, ohne dass sie ihren Anspruch auf den Kassenzuschuss verlieren. Ganz gleich, ob die Standardbrücke oder das ästhetisch anspruchsvollere Implantat – die Höhe des Festzuschusses bleibt gleich. Die über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten trägt der Patient. Übrigens: Für Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung. Sie erhalten den doppelten Festzuschuss, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung. msw