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Ob Beinbruch oder Bänderriss, ob leichtes Zipperlein oder schwerer Pflegefall – wer mit gesundheitlichen Einschränkungen zu kämpfen hat, braucht sie nicht selten: Hilfsmittel aus dem Sanitätshaus. Allerdings ist Sanitätshaus nicht gleich Sanitätshaus.
Das Röntgenbild beim Orthopäden ist eindeutig: erstgradiger Bruch des Sprunggelenks, im Fachdeutsch Weber A-Fraktur genannt. Die Medizinische Fachangestellte legt einen Zinkleimverband an, der Arzt verordnet eine Luftkissen-Orthese zur Fixierung. Die Alternative zum klassischen Gips, die auch mal abgenommen werden kann und nach Bedarf mit Luft aufgepumpt wird, bis der Fuß angenehm fixiert ist, gibt es im Sanitätshaus, wohin der Weg zuerst führt. Ein Orthopädietechniker muss den „Stiefel“ aber individuell anpassen. Er besucht den Patienten dafür zu Hause und erklärt auch die Handhabe. Das Sanitätshaus der Wahl braucht in diesem Fall also eine Kassenzulassung, um das Rezept abrechnen zu können und muss dazu eigens zertifiziert sein.
Drei Klassen
Und es muss wegen der handwerklichen Anpassung der Orthese ein Sanitätshaus der Klasse eins sein. Laut Krankenversicherungsgesetz unterscheidet man nämlich drei Klassen von Sanitätshäusern, wie der Ratgeberteil der Gesundheitsplattform Basenio.de informiert. Demnach müssen Sanitätshäuser der Klasse eins von einem Meister geführt werden, etwa einem Orthopädietechniker, Orthopädiemechaniker oder Bandagisten. Sie dürfen deshalb auch handwerklich individuell angefertigte Hilfsmittel wie besagte Orthese abgeben.
Sanitätshäuser der Klasse zwei müssen von einer qualifizierten Kraft geführt werden, die mindestens fünf Jahre in der Gesundheitsbranche tätig war und dürfen Hilfsmittel verkaufen, die nicht individuell anzufertigen sind. Die Klasse drei der Sanitätshäuser wiederum vertreibt nur Produkte zur Eigenbehandlung.
Alles in allem ist die Produktpalette in der Geschäftsbranche breitgefächert. Neben Orthesen finden sich etwa Prothesen, Pflegebetten und Gehhilfen, Bandagen, Blutdruckmessgeräte, Kompressionsstrümpfe, Verbandszeug, Stützmieder, Fieberthermometer und Krankenpflegeartikel, Handstöcke, Toilettenstühle und Inkontinenzartikel, Rollstühle, Krankenbetten, Duschhocker, Anzieh- und Greifhilfen ... Und diese Liste lässt sich noch beliebig fortsetzen und bis hin zu allerlei Artikeln aus dem Wellness-Segment erweitern.
Behinderung ausgleichen
Bei verordneten Hilfsmitteln müssen sich Patienten in der Regel nicht um die Abrechnung kümmern. Die Sanitätshäuser rechnen meist direkt mit den Krankenkassen oder anderen Kostenträgern ab. Damit die Kranken- oder Pflegekasse die Hilfsmittel aber bezahlt, müssen diese „erforderlich und geeignet“ sein, das heißt, sie müssen eine Behinderung ausgleichen oder verhindern oder den Behandlungserfolg sichern. Auch werden von gesetzlichen Krankenkassen oft nur die Kosten für verordnete Hilfsmittel erstattet, die in einer offiziellen Hilfsmittelliste zu finden sind. Basenio.de empfiehlt, Hilfsmittel in dem Sanitätshaus zu kaufen, das Vertragspartner der eigenen Krankenkasse ist.
Wie die Website Gesundheitsprofi.de schreibt, sind Sanitätsfachgeschäfte ein bedeutender Baustein im Gesundheitswesen und zugleich ein wichtiges Glied in der medizinischen Versorgungskette. Demnach gibt es Schätzungen zufolge mehr als 2000 Betriebe in Deutschland. wig
STICHWORT
Hilfsmittelliste
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV erstellt eigenen Angaben zufolge gemäß § 139 der Sozialgesetzgebung (Buch V) „ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis, in dem von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasste Hilfsmittel gelistet werden.“ Es soll über die Qualität angebotener Hilfsmittel Informieren, Markttransparenz schaffen und den Krankenkassen sowie anderen an der Versorgung Beteiligten als Auslegungs- und Orientierungshilfe dienen. Als Anlage gibt es auch ein Verzeichnis für Pflegehilfsmittel. Info: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp wig