Anzeigensonderveröffentlichung
Gesundheit & Wohlbefinden - Bad Dürkheim

Kontrolle zugleich Krebsvorsorge

Zahnärzte können Veränderungen im Mund richtig einordnen

Kontrolle zugleich Krebsvorsorge

Mund unter der Lupe: Zahnärzte können auch Krebsvorstufen erkennen. FOTO: GERALT/PIXABAY

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt sind wichtig – für die Zahngesundheit, aber auch für die Krebsfrüherkennung. Denn bei der Untersuchung inspiziert der Zahnarzt nicht nur die Zähne, sondern er achtet zudem auf Veränderungen in der Mundhöhle und an der Mundschleimhaut. Darauf weist die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz hin.

Zahnärzte können Veränderungen im Mund richtig einordnen

Jährlich erkranken in Deutschland der KZV zufolge rund 10.000 Menschen neu an einem bösartigen Tumor in der Mundhöhle und an der Zunge. Auch bei Mundkrebs gilt: Die Heilungschancen stehen umso besser, je früher eine Erkrankung diagnostiziert wird. Zahnärzte seien daher prädestiniert, Mundhöhlenkrebs oder dessen Vorstufen rechtzeitig zu erkennen und womöglich Schlimmeres zu verhindern. Die regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt ist somit zugleich Krebsvorsorge, betonen die Experten.

Mundhöhlenkrebs entwickelt sich meist schleichend. Wie andere Krebsformen auch, entsteht er nicht über Nacht, sondern entwickelt sich meist langsam aus Vorstufen über einen langen Zeitraum von Monaten, manchmal Jahren. Im frühen Stadium verursacht Mundhöhlenkrebs bei vielen Betroffenen keine Beschwerden. Er zeigt sich häufig nur in kleinen, schmerzlosen Veränderungen, die der Experte aber einzuordnen weiß. Patienten sollten ihren Zahnarzt daher immer auch auf spürbare Veränderungen im Mund- oder Rachenraum hinweisen, empfiehlt die KZV Rheinland-Pfalz. Eine Entzündung, die nicht abheilt, Schwellungen und Verhärtungen der Mundschleimhaut, nicht abwischbare weiße Beläge oder dunkelrote Flecken können auf eine Erkrankung hindeuten und sollten immer ärztlich abgeklärt werden.

Die KZV Rheinland-Pfalz sichert die flächendeckende zahnärztliche Versorgung der etwa 3,4 Millionen gesetzlich versicherten Patienten in Rheinland-Pfalz und vertritt die Interessen der rund 2700 Vertragszahnärzte im Land. msw

Notfallbehandlung auch bei Covid-19

Zahnärztliche Corona-Schwerpunktpraxen stehen weiterhin zur Verfügung

Covid-19-Patienten und unter Quarantäne stehende Personen, die eine zahnärztliche Notfallbehandlung brauchen, werden weiterhin in Corona-Schwerpunktpraxen versorgt. Darauf weist die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Rheinland-Pfalz angesichts der derzeit hohen Infektionszahlen hin.

18 Zahnarztpraxen und Zahnkliniken in ganz Rheinland-Pfalz sind dafür ausgestattet, an Covid-19-erkrankte oder unter Verdacht stehende Personen im Notfall zu behandeln.

Betroffene, die unter starken anhaltenden Zahnschmerzen, Blutungen sowie Schwellungen oder Abszessen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich leiden, können sich an die Hotline der Kassenzahnärztlichen Vereinigung wenden, die die Behandlung in einer Schwerpunktpraxis veranlasst. Die Hotline ist erreichbar unter der Telefonnummer 06131 8927 311 (montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten steht auch für diese Patienten der allgemeine medizinische Notfalldienst unter der Rufnummer 116 117 zur Verfügung.

Alle Patienten, die nicht an Covid-19 erkrankt sind und auch nicht unter Quarantäne stehen, können im Notfall oder bei akuten Schmerzen wie üblich zu ihrem Hauszahnarzt gehen. An Wochenenden und Feiertagen ist der allgemeine zahnärztliche Notfalldienst dann die erste Anlaufstelle. msw